Do, 14:42 Uhr
28.08.2008
Öl im Tank
Gewiss, sie sind umstritten, die anonymen Hinweise, denen Polizei oder ARGE nachgehen. Beim Zoll ist jetzt auch solch eine Anzeige eingegangen. Die Fahnder ermittelten mit Erfolg...
Gestern deckten Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Gera einen Fall von Steuerhinterziehung mit Heizöl auf. Einem anonymen Hinweis aus der Bevölkerung folgend, führte sie die Spur auf ein Anwesen im Saale- Holzland- Kreis. Bei ihren Kontrollen auf dem Grundstück stellten sie in verschiedenen Arbeitsgeräten, Fahrzeugen und Reservetanks rund 1.700 Liter Heizöl fest.
Missbräuchlich wurde dieses Heizöl als Kraftstoff verwendet beziehungsweise für diesen Zweck bereitgehalten. Vom Hauptzollamt Erfurt wird nun die Energiesteuer für Dieselkraftstoff in Höhe von rund 800 Euro nachgefordert. Gegen den Eigentümer der Maschinen und Fahrzeuge leiteten die Zöllner noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren ein. Die Ermittlungen dauern an.
Hintergrund:
Die Steuer entsteht für Energieerzeugnisse, die zugelassene Kennzeichnungsstoffe enthalten und die als Kraftstoff bereitgehalten, abgegeben, mitgeführt oder verwendet werden, in Höhe des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a Energiesteuergesetz, in diesem speziellen Fall in Höhe von 485,70 Euro je 1.000 Liter. Dabei ist mindestens die Menge zu versteuern, die dem Fassungsvermögen des jeweiligen Hauptbehälters entspricht, wenn die genannten Handlungen bei Überprüfungen von Fahrzeugen oder Anlagen, in denen Energieerzeugnisse als Kraftstoff verwendet werden, festgestellt werden.
Autor: nnzGestern deckten Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Gera einen Fall von Steuerhinterziehung mit Heizöl auf. Einem anonymen Hinweis aus der Bevölkerung folgend, führte sie die Spur auf ein Anwesen im Saale- Holzland- Kreis. Bei ihren Kontrollen auf dem Grundstück stellten sie in verschiedenen Arbeitsgeräten, Fahrzeugen und Reservetanks rund 1.700 Liter Heizöl fest.
Missbräuchlich wurde dieses Heizöl als Kraftstoff verwendet beziehungsweise für diesen Zweck bereitgehalten. Vom Hauptzollamt Erfurt wird nun die Energiesteuer für Dieselkraftstoff in Höhe von rund 800 Euro nachgefordert. Gegen den Eigentümer der Maschinen und Fahrzeuge leiteten die Zöllner noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren ein. Die Ermittlungen dauern an.
Hintergrund:
Die Steuer entsteht für Energieerzeugnisse, die zugelassene Kennzeichnungsstoffe enthalten und die als Kraftstoff bereitgehalten, abgegeben, mitgeführt oder verwendet werden, in Höhe des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a Energiesteuergesetz, in diesem speziellen Fall in Höhe von 485,70 Euro je 1.000 Liter. Dabei ist mindestens die Menge zu versteuern, die dem Fassungsvermögen des jeweiligen Hauptbehälters entspricht, wenn die genannten Handlungen bei Überprüfungen von Fahrzeugen oder Anlagen, in denen Energieerzeugnisse als Kraftstoff verwendet werden, festgestellt werden.



