Di, 11:43 Uhr
26.08.2008
nnz-Forum: Finanzamt schikaniert Steuerzahler
Finanzamt Sondershausen schikaniert die Steuerzahler
Das Finanzamt Sondershausen verlangt von den Steuerpflichtigen nach wie vor, dass diese Rechnungen und Zahlungsbelege für haushaltsnahe Dienstleistungen einreichen. Gemäß telefonischer Auskunft einer Mitarbeiterin des Finanzamtes besteht dort eine Dienstanweisung dafür. Als Rechtsgrundlage zitierte die Mitarbeiterin aus einer veralteten Gesetzesfassung. Tatsächlich hat der Gesetzgeber im Zuge des Bürokratieabbaus das Einkommensteuergesetz so geändert, dass die Belege nicht mehr einzureichen sind. Dies ist im § 35a Abs. 2 S. 5 EStG nachlesbar. Die Neuregelung vom 20.12.2007 (BGBl. I S 3150) ist gemäß § 52 Abs. 50b S. 3 für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden. Demnach hätte die Einforderung der Belege - soweit die Angaben des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung glaubhaft sind - seit dem 20.12.2007 zu unterbleiben. Es ist sehr traurig, dass die Mitarbeiter vor Ort eine gesetzliche Neuregelung, die ausnahmsweise einmal zu weniger Bürokratie führen soll, einfach nicht anwenden und die tatsächliche Rechtslage gar nicht kennen.
Steffen Liesegang
Autor: nnzDas Finanzamt Sondershausen verlangt von den Steuerpflichtigen nach wie vor, dass diese Rechnungen und Zahlungsbelege für haushaltsnahe Dienstleistungen einreichen. Gemäß telefonischer Auskunft einer Mitarbeiterin des Finanzamtes besteht dort eine Dienstanweisung dafür. Als Rechtsgrundlage zitierte die Mitarbeiterin aus einer veralteten Gesetzesfassung. Tatsächlich hat der Gesetzgeber im Zuge des Bürokratieabbaus das Einkommensteuergesetz so geändert, dass die Belege nicht mehr einzureichen sind. Dies ist im § 35a Abs. 2 S. 5 EStG nachlesbar. Die Neuregelung vom 20.12.2007 (BGBl. I S 3150) ist gemäß § 52 Abs. 50b S. 3 für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden. Demnach hätte die Einforderung der Belege - soweit die Angaben des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung glaubhaft sind - seit dem 20.12.2007 zu unterbleiben. Es ist sehr traurig, dass die Mitarbeiter vor Ort eine gesetzliche Neuregelung, die ausnahmsweise einmal zu weniger Bürokratie führen soll, einfach nicht anwenden und die tatsächliche Rechtslage gar nicht kennen.
Steffen Liesegang
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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