Sa, 11:46 Uhr
16.08.2008
Mit und ohne
Es ist immer wieder verblüffend, wie dreist einige Mitmenschen sind. Zwei Fälle hat die nnz im Bericht der Nordhäuser Polizei gefunden, wobei es Steigerungen zu vermelden gibt.
1. Fall: Nur ohne
Zwischen Bielen und Nordhausen war gegen 19.20 Uhr ein 54 Jahre alter Mann aus Roßla in Sachsen-Anhalt unterwegs. Aus unbekannter Ursache kam er mit seinem Auto von der Fahrbahn ab und erst im Straßengraben zum Stehen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, daß der Sachsen-Anhalter keinen gültigen Führerschein besitzt. Am Auto entstand übrigens ein Schaden von 8.000 Euro, weiterhin wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
2. Fall: Ohne und mit
Zwei Minuten war der heutigen Samstag jung, da kontrollierten Polizeibeamte in Ellrich den Fahrer eines VW Polo. Der 20jährige war – wie sich herausstellte – nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dafür roch er nach Alkohol. Und siehe da: die Fahne hatte auch einen Wert: 1,97 Promille. Der junge Mann wurde mit dem Diensttaxi ins Krankenhaus nach Nordhausen gebracht. Dort wurde ihm vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe abgenommen, die Polizisten übernahmen die Einleitung eines Strafverfahrens.
Autor: nnz1. Fall: Nur ohne
Zwischen Bielen und Nordhausen war gegen 19.20 Uhr ein 54 Jahre alter Mann aus Roßla in Sachsen-Anhalt unterwegs. Aus unbekannter Ursache kam er mit seinem Auto von der Fahrbahn ab und erst im Straßengraben zum Stehen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, daß der Sachsen-Anhalter keinen gültigen Führerschein besitzt. Am Auto entstand übrigens ein Schaden von 8.000 Euro, weiterhin wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
2. Fall: Ohne und mit
Zwei Minuten war der heutigen Samstag jung, da kontrollierten Polizeibeamte in Ellrich den Fahrer eines VW Polo. Der 20jährige war – wie sich herausstellte – nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dafür roch er nach Alkohol. Und siehe da: die Fahne hatte auch einen Wert: 1,97 Promille. Der junge Mann wurde mit dem Diensttaxi ins Krankenhaus nach Nordhausen gebracht. Dort wurde ihm vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe abgenommen, die Polizisten übernahmen die Einleitung eines Strafverfahrens.

