Mit und ohne
Samstag, 16. August 2008, 11:46 Uhr
Es ist immer wieder verblüffend, wie dreist einige Mitmenschen sind. Zwei Fälle hat die nnz im Bericht der Nordhäuser Polizei gefunden, wobei es Steigerungen zu vermelden gibt.
1. Fall: Nur ohne
Zwischen Bielen und Nordhausen war gegen 19.20 Uhr ein 54 Jahre alter Mann aus Roßla in Sachsen-Anhalt unterwegs. Aus unbekannter Ursache kam er mit seinem Auto von der Fahrbahn ab und erst im Straßengraben zum Stehen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, daß der Sachsen-Anhalter keinen gültigen Führerschein besitzt. Am Auto entstand übrigens ein Schaden von 8.000 Euro, weiterhin wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
2. Fall: Ohne und mit
Zwei Minuten war der heutigen Samstag jung, da kontrollierten Polizeibeamte in Ellrich den Fahrer eines VW Polo. Der 20jährige war – wie sich herausstellte – nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dafür roch er nach Alkohol. Und siehe da: die Fahne hatte auch einen Wert: 1,97 Promille. Der junge Mann wurde mit dem Diensttaxi ins Krankenhaus nach Nordhausen gebracht. Dort wurde ihm vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe abgenommen, die Polizisten übernahmen die Einleitung eines Strafverfahrens.
Autor: nnz1. Fall: Nur ohne
Zwischen Bielen und Nordhausen war gegen 19.20 Uhr ein 54 Jahre alter Mann aus Roßla in Sachsen-Anhalt unterwegs. Aus unbekannter Ursache kam er mit seinem Auto von der Fahrbahn ab und erst im Straßengraben zum Stehen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, daß der Sachsen-Anhalter keinen gültigen Führerschein besitzt. Am Auto entstand übrigens ein Schaden von 8.000 Euro, weiterhin wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
2. Fall: Ohne und mit
Zwei Minuten war der heutigen Samstag jung, da kontrollierten Polizeibeamte in Ellrich den Fahrer eines VW Polo. Der 20jährige war – wie sich herausstellte – nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dafür roch er nach Alkohol. Und siehe da: die Fahne hatte auch einen Wert: 1,97 Promille. Der junge Mann wurde mit dem Diensttaxi ins Krankenhaus nach Nordhausen gebracht. Dort wurde ihm vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe abgenommen, die Polizisten übernahmen die Einleitung eines Strafverfahrens.
