Mi, 11:11 Uhr
13.08.2008
Nicht so einfach
In Thüringen ist für die kommenden Kommunalwahlen die Fünf-Prozent-Hürde gefallen. In den etablierten Parteien herrscht schon ein wenig Aufregung. Wer könnte denn alles die traute Welt im Stadt- oder Gemeinderat sowie im Kreistag stören? Aber: so einfach ist der Einzug in Kreistag oder Stadtrat nicht. Die nnz hat nachgefragt.
Günter Wagner ist der Mann der Wahlen in Nordhausen. Seit Jahren führt er bei der Vorbereitung und Durchführung, aber auch bei der Nachbereitung dieser demokratischen Ereignisse die Regie.
Das Kippen der Fünf-Prozent-Hürde hat uns nicht kalt erwischt, das war letztlich abzusehen, daß sich auch Thüringen dem bundesweiten Trend anschließen wird, so Wagner im nnz-Gespräch. Hintergrund der Überlegungen, die Grenze im kommunalen Bereich wegfallen zu lassen, sei die Tatsache gewesen, daß sich kommunale Politik nicht nur in etablierten Parteien abspiele, sondern eben auch in freien Wählervereinigungen, in vielen Orten selbst in der Freiwilligen Feuerwehr. Deren Kandidaten sollen es künftig leichter haben bei ihrer Mitsprache.
Doch mal so die Kumpels, Verwandten, die Bekannten oder Arbeitskollegen zu bitten, bei der Wahl im nächsten Jahr ein Kreuz hinter dem eigenen Namen zu machen, so einfach funktioniert das nicht. Für das Beispiel des Nordhäuser Stadtrates mit 36 Sitzen müssen rund 400 Wähler für den Kandidaten stimmen. 2,8 Prozent der abgegebenen Stimmen reichen – mathematisch gesehen – für einen Sitz im Stadtrat. Die nnz-Rechnung basiert auf der Wahlbeteiligung von rund 40 Prozent des Jahres 2004 und einer angenommenen Zahl der Wahlberichtigten von rund 36.000.
Das ist die eine Hürde, die andere ist formeller Natur. Bei Parteien, die im aktuellen Bundestag oder Landtag oder Kreistag oder Stadtrat schon drin sind, für die reichen zehn nachgewiesene Unterstützer-Unterschriften für die Einreichung eines Wahlvorschlag. Alle anderen Parteien, Vereinigungen oder Gruppierungen müssen viermal so viel Unterschriften beibringen wie es Stadtratssitze gibt, für Nordhausen sind das exakt 144. Diese Unterschriften können nicht einfach so mal auf der Straße gesammelt werden, hier gilt die so genannte Amtsstubenpflicht. Im Klartext: 144 wahlberichtigte Frauen und Männer müssen in das Dienstzimmer des Stadtwahlleiters kommen und sich dort in eine Liste für die jeweilige Partei oder Vereinigung eintragen. Das alles muß bis zum 34. Tag vor dem Wahltag über die Bühne gehen, sonst war alles umsonst. Das alles gilt übrigens auch für die NPD.
Zur Kommunalwahl, die voraussichtlich mit der Europawahl am 7. Juni 2009 stattfinden wird, haben in Nordhausen die Wahlberichtigten bis zu fünf Stimmzettel auszufüllen: Europawahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl, hinzu kommt in den Ortsteilen die Wahl der Ortschaftsräte und der Ortsbürgermeister.
Autor: nnzGünter Wagner ist der Mann der Wahlen in Nordhausen. Seit Jahren führt er bei der Vorbereitung und Durchführung, aber auch bei der Nachbereitung dieser demokratischen Ereignisse die Regie.
Das Kippen der Fünf-Prozent-Hürde hat uns nicht kalt erwischt, das war letztlich abzusehen, daß sich auch Thüringen dem bundesweiten Trend anschließen wird, so Wagner im nnz-Gespräch. Hintergrund der Überlegungen, die Grenze im kommunalen Bereich wegfallen zu lassen, sei die Tatsache gewesen, daß sich kommunale Politik nicht nur in etablierten Parteien abspiele, sondern eben auch in freien Wählervereinigungen, in vielen Orten selbst in der Freiwilligen Feuerwehr. Deren Kandidaten sollen es künftig leichter haben bei ihrer Mitsprache.
Doch mal so die Kumpels, Verwandten, die Bekannten oder Arbeitskollegen zu bitten, bei der Wahl im nächsten Jahr ein Kreuz hinter dem eigenen Namen zu machen, so einfach funktioniert das nicht. Für das Beispiel des Nordhäuser Stadtrates mit 36 Sitzen müssen rund 400 Wähler für den Kandidaten stimmen. 2,8 Prozent der abgegebenen Stimmen reichen – mathematisch gesehen – für einen Sitz im Stadtrat. Die nnz-Rechnung basiert auf der Wahlbeteiligung von rund 40 Prozent des Jahres 2004 und einer angenommenen Zahl der Wahlberichtigten von rund 36.000.
Das ist die eine Hürde, die andere ist formeller Natur. Bei Parteien, die im aktuellen Bundestag oder Landtag oder Kreistag oder Stadtrat schon drin sind, für die reichen zehn nachgewiesene Unterstützer-Unterschriften für die Einreichung eines Wahlvorschlag. Alle anderen Parteien, Vereinigungen oder Gruppierungen müssen viermal so viel Unterschriften beibringen wie es Stadtratssitze gibt, für Nordhausen sind das exakt 144. Diese Unterschriften können nicht einfach so mal auf der Straße gesammelt werden, hier gilt die so genannte Amtsstubenpflicht. Im Klartext: 144 wahlberichtigte Frauen und Männer müssen in das Dienstzimmer des Stadtwahlleiters kommen und sich dort in eine Liste für die jeweilige Partei oder Vereinigung eintragen. Das alles muß bis zum 34. Tag vor dem Wahltag über die Bühne gehen, sonst war alles umsonst. Das alles gilt übrigens auch für die NPD.
Zur Kommunalwahl, die voraussichtlich mit der Europawahl am 7. Juni 2009 stattfinden wird, haben in Nordhausen die Wahlberichtigten bis zu fünf Stimmzettel auszufüllen: Europawahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl, hinzu kommt in den Ortsteilen die Wahl der Ortschaftsräte und der Ortsbürgermeister.

