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Mo, 10:40 Uhr
04.08.2008

Richter Kropp: Hartz IV und die Folgen

Hartz IV und die Folgen: Seit Jahren wird über Anrechnung von Lebensversicherungen und Sparbeträgen diskutiert, die ersten Gerichte haben über Lebensgemeinschaften und die Auswirkungen des Arbeitslosengeldes entschieden. Doch die Strafrichter am Amtsgericht Sondershausen sind in diesem Bereich mit anderen Auswüchsen beschäftigt...


Mancher Hartz IV- Empfänger vergisst regelmäßig die Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit, wenn ein neuer Job naht. So bezieht er dann neben der Stütze noch seinen Arbeitslohn. So auch Mark W. (41, Name geändert) aus Artern. Der Fernfahrer war bis 03.04.2006 arbeitslos und hatte dann kurzzeitig Arbeit bis Mitte Mai 2006. Doch eine entsprechende Meldung war bei der Arge in Sondershausen nicht eingegangen. Dies war Anlass für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen W. einen Strafbefehl wegen Betruges in Höhe von 450 Euro zu beantragen, den das Sondershäuser Amtsgericht auch erließ.

W. legte hiergegen Einspruch ein, so dass es zur mündlichen Verhandlung kam. Vor Gericht trat W. selbstbewusst auf. Natürlich habe er die neue Arbeit schriftlich angezeigt, die Arge würde eben schlampig arbeiten. Dies sei allseits bekannt. Zudem könne er es sich in seiner Branche nicht leisten, schwarz zu arbeiten bzw. doppelt zu kassieren. Ob er denn nicht den Eingang des Arbeitslosengeldes auf seinem Konto bemerkt hätte, so Amtsrichter Christian Kropp zu dem aufmüpfigen Straftäter. Er würde nur alle sechs Monate seine Auszüge sich ansehen, so die schlagfertige Antwort.

Erst die Sachbearbeiterin der Arge brachte Licht ins Dunkel. Sie konnte dem Gericht berichten, dass W. schon Ende Mai 2006 wieder eine neue Arbeit gehabt hatte und dort sich auch nicht abgemeldet hatte. Ein neues Strafverfahren ist also zu erwarten. „Jetzt ist es aber gut“, so Amtsrichter Christian Kropp, der W. zuredete, seinen Einspruch zurückzunehmen.

Immerhin hat er nunmehr wieder Arbeit, so dass eine Verdoppelung der Summe aus dem Strafbefehl anstand. Kleinmütig nahm daraufhin der aufmüpfige Angeklagte seinen Einspruch zurück. Freches Lügen hilft also vor Gericht nicht immer!
Autor: nnz/kn

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