eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 10:42 Uhr
28.07.2008

Richter Kropp: Vaterfreuden vor Gericht

„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“. Dieses Motto von Wilhelm Busch hört man immer häufiger vor Gericht: Vor dem Amtsgericht Sondershausen wurde jetzt an einem Verhandlungstag gleich gegen zwei junge Männer verhandelt, die ihrer Zahlpflicht gegenüber ihren Kindern nicht nachgekommen waren...


Marcus F.. (Namen geändert), ein 44jähriger Mann aus Ebeleben, ist seit den 90er Jahren arbeitslos. Im Jahr 2007 hatte er kurzzeitig Arbeit gefunden. Sein Verdienst von 1.018 Euro genügte, um zumindest einen Teil der monatlichen Unterhaltsschuld gegenüber seiner Tochter in Höhe von 265 Euro zu begleichen. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nur einen Monat, indem F. über dem sogenannten Selbstbehalt liebt, ein Betrag, der jedem Unterhaltspflichtigen verbleiben soll.

Alexander D., ein 40jähriger Dauerarbeitsloser aus Sollstedt, ist als Vater seinen drei Kindern, die in Sondershausen leben, ebenfalls seit Jahren den Unterhalt schuldig geblieben. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen drei Zeiträume aus dem Jahr 2001 angeklagt, in denen D. über dem Selbstbehalt lag und zumindest die Unterhaltsschuld teilweise hätte begleichen können.

Beide jungen Männer beriefen sich vor Amtsrichter Christian Kropp unabhängig voneinander darauf, dass sie nicht leistungsfähig seien. Das verbliebene Geld würde ihnen kaum zum Leben reichen. Damit konnten sie bei Kropp, der am Amtsgericht Sondershausen zugleich Familienrichter ist, nicht durchdringen. Private Schulden und Hobbys müssten generell gegenüber Unterhaltsschulden zurücktreten, so der Richter.

Kropp wies darauf hin, dass das Delikt, das für viele Väter eine Bagatelle sei, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werde. Angesichts knapper Kassen könne es nicht angehen, dass der Staat für solche Täter in Vorleistung trete. Viele Kindesväter seien der Auffassung, dass durch bloßes Nichtstun sich das Verfahren erledige.

Ein offensichtlicher Trugschluss, wie man an dem vorigen Verfahren sieht: Denn Alexander D. ist zu einer Gesamtgeldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, bei Marcus F. erfolgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, hier ausgesetzt zur Bewährung. F. hat nunmehr ein Jahr Zeit, zumindest einen Teil seiner Unterhaltsschuld gegenüber seiner Tochter zu erfüllen. Das Gericht will auf diese Weise Druck auf den Vater ausüben, sich seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind zu stellen.
Autor: nnz/kn

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr