Fr, 16:46 Uhr
11.07.2008
Mildes Urteil gegen böse Onkels
Heute verkündete das Amtsgericht Mühlhausen im Prozess um die Verletzung von Markenrechten (nnz berichtete) das Urteil gegen die beiden Nordhäuser Angeklagten. Hier der Bericht in Ihrer nnz.
120 Tagessätze Geldstrafe lautete der Strafausspruch des Schöffengerichts. Damit blieb das Gericht unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft, welche eine höhere Strafe gefordert hatte. Sein relativ mildes Urteil begründete das Gericht damit, dass die Angeklagten sich geständig eingelassen haben und über keine Vorstrafen verfügten.
Als entlastend wurde auch berücksichtigt, dass der Schaden mit den Rechteinhabern zivilrechtlich schon weitestgehend reguliert ist, wie der Verteidiger Rechtsanwalt Eberhardt gegenüber der nnz mitteilte. Die 43- und 44jährigen sollen von November 2003 bis Juni 2006 in mehr als 1500 Fällen über das Internet Shirts mit dem Aufdruck der Rockband Böhse Onkelz verkauft haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betrug der Verkaufserlös daraus rund 26 000 Euro.
Ob das Gericht in den noch anstehenden Prozessen wegen Kennzeichenverletzung gegen andere Personen aus der Nordhäuser Umgebung genauso besonnen tenorieren wird, bleibt abzuwarten. nnz wird berichten…
Autor: nnz120 Tagessätze Geldstrafe lautete der Strafausspruch des Schöffengerichts. Damit blieb das Gericht unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft, welche eine höhere Strafe gefordert hatte. Sein relativ mildes Urteil begründete das Gericht damit, dass die Angeklagten sich geständig eingelassen haben und über keine Vorstrafen verfügten.
Als entlastend wurde auch berücksichtigt, dass der Schaden mit den Rechteinhabern zivilrechtlich schon weitestgehend reguliert ist, wie der Verteidiger Rechtsanwalt Eberhardt gegenüber der nnz mitteilte. Die 43- und 44jährigen sollen von November 2003 bis Juni 2006 in mehr als 1500 Fällen über das Internet Shirts mit dem Aufdruck der Rockband Böhse Onkelz verkauft haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betrug der Verkaufserlös daraus rund 26 000 Euro.
Ob das Gericht in den noch anstehenden Prozessen wegen Kennzeichenverletzung gegen andere Personen aus der Nordhäuser Umgebung genauso besonnen tenorieren wird, bleibt abzuwarten. nnz wird berichten…

