Do, 15:09 Uhr
06.06.2002
"Gute Nachricht für Gastronomie"
Nordhausen (nnz). Der SPD-Bundestagsabgeordnete Eckhard Ohl, unter anderem tätig im Ausschuss für Tourismus, freut sich, eine gute Nachricht das Dienstleistungsgewerbe aus Berlin für das Eichsfeld und den Landkreis Nordhausen zu übermitteln. nnz reicht diese Nachricht weiter.
Speziell das Hotel- und Gaststättengewerbe soll von einer längst überfälligen Gesetzesänderung profitieren. Über 30 Jahre alt ist die Besteuerung von Trinkgeldern, verankert im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik. Nach bisher geltender Rechtslage und über Jahre gefesstigter höchst richterlicher Finanzrechtssprechung sind Trinkgelder, die Arbeitnehmer freiwillig von dritter Seite erhalten, als Arbeitslohn steuerpflichtig.
Finanzpolitischer Ulk, der nun, hoffentlich zur Freude der betroffenen endlich der Vergangenheit angehören soll. Für einen Pragmatiker unverständlich, wie solcher gesetzlicher Unfug entstehen und wie lange er sich halten konnte. Maßstab für ein Trinkgeld egal in welcher Branche, ist heute mehr denn je die Qualität einer Dienstleistung, die somit ausschliesslich vom Kunden beurteilt wird.
Der Kunde honoriert mit einem Trinkgeld seine Zufriedenheit, was bisher ebenfalls zur Zufriedenheit der Bundesfinanzminister beitrug. Ohl wünscht der Region viele Trinkgeldempfänger- und geber, auch als ein Qualitätsmerkmal vom Eichsfeld und dem Südharz, was sich hoffentlich rumspricht und bekannt macht.
Autor: nnzSpeziell das Hotel- und Gaststättengewerbe soll von einer längst überfälligen Gesetzesänderung profitieren. Über 30 Jahre alt ist die Besteuerung von Trinkgeldern, verankert im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik. Nach bisher geltender Rechtslage und über Jahre gefesstigter höchst richterlicher Finanzrechtssprechung sind Trinkgelder, die Arbeitnehmer freiwillig von dritter Seite erhalten, als Arbeitslohn steuerpflichtig.
Finanzpolitischer Ulk, der nun, hoffentlich zur Freude der betroffenen endlich der Vergangenheit angehören soll. Für einen Pragmatiker unverständlich, wie solcher gesetzlicher Unfug entstehen und wie lange er sich halten konnte. Maßstab für ein Trinkgeld egal in welcher Branche, ist heute mehr denn je die Qualität einer Dienstleistung, die somit ausschliesslich vom Kunden beurteilt wird.
Der Kunde honoriert mit einem Trinkgeld seine Zufriedenheit, was bisher ebenfalls zur Zufriedenheit der Bundesfinanzminister beitrug. Ohl wünscht der Region viele Trinkgeldempfänger- und geber, auch als ein Qualitätsmerkmal vom Eichsfeld und dem Südharz, was sich hoffentlich rumspricht und bekannt macht.

