Mo, 07:25 Uhr
09.06.2008
Das Leid der Betroffenen
Zur Eröffnung einer außergewöhnlich bedrückenden Wanderausstellung unter dem Titel Lebensunwert - zerstörte Leben laden Die Falken ins Nordhäuser Rathaus ein. Sie wird im Rahmen des Projektes Vielfalt tut gut gezeigt...
Die Veranstaltung beginnt am heutigen Nachmittag um 15.00 Uhr im Foyer. Wir freuen uns, dass im Rahmen des Bundesprogramms Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Nordhausen uns ermöglicht wird, die Ausstellung zu präsentieren, so Reiner Schumann von den Falken. Die Ausstellung ist eine Leihgabe des Bundes der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. in Detmold, deren Geschäftsführerin Margret Hamm, die Ausstellung eröffnen und erläutern wird.
Am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen. Es trat am 01.01.1934 in Kraft. Es war das erste Rassegesetz der Nationalsozialisten. Auf seiner Grundlage wurden bis 1945 etwa 400.000 Menschen, die an körperlichen oder geistigen Krankheit litten oder nur in Verdacht einer solchen standen, zwangsweise sterilisiert. Dieser Verdacht genügte, um die Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen. Der größte Teil, der durch Meldebögen und Denunziation erfassten Menschen, war nicht erbkrank. Am 1. September 1939 ordnete Adolf Hitler durch einen persönlichen Erlass den Beginn der bereits geplanten Euthanasie an. In den Euthanasie-Gasmordanstalten und anderen Heil- und Pflegeanstalten wurden etwa 300.000 Menschen durch Gas, Medikamente oder gezieltem Verhungernlassen ermordet.
Vor der Gründung des Bundes hatten Zwangssterilisierte und Euthanasie-Geschädigte keinen Kontakt untereinander. Während der NS-Zeit war es verboten, über das Erlebte zu reden, aber auch nach der Zeit des Faschismus blieb beiden Opfergruppen diese Isolation.
Zwangssterilisierte und Euthanasie-Geschädigte, die durch den nationalsozialistischen Massenmorden an Kranken, Behinderten und sozial Stigmatisierten ihre nächsten Angehörigen verloren haben, gehören zu den ausgegrenzten NS-Opfern und sind bis heute nicht den anerkannten NS-Verfolgten gleichgestellt. Sie tragen zudem schwer an dem Vorurteil, sie selbst oder ihre Familien seien minderwertig oder lebensunwert gewesen.
Die Ausstellung verdeutlicht den ganzen Umfang des Leids der Betroffenen und die bis heute reichenden Nachwirkungen. Sie ist bis zum 4. Juli im Foyer des Nordhäuser Rathauses zu sehen. Der Eintritt ist kostenfrei.
Autor: nnzDie Veranstaltung beginnt am heutigen Nachmittag um 15.00 Uhr im Foyer. Wir freuen uns, dass im Rahmen des Bundesprogramms Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Nordhausen uns ermöglicht wird, die Ausstellung zu präsentieren, so Reiner Schumann von den Falken. Die Ausstellung ist eine Leihgabe des Bundes der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. in Detmold, deren Geschäftsführerin Margret Hamm, die Ausstellung eröffnen und erläutern wird.
Am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen. Es trat am 01.01.1934 in Kraft. Es war das erste Rassegesetz der Nationalsozialisten. Auf seiner Grundlage wurden bis 1945 etwa 400.000 Menschen, die an körperlichen oder geistigen Krankheit litten oder nur in Verdacht einer solchen standen, zwangsweise sterilisiert. Dieser Verdacht genügte, um die Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen. Der größte Teil, der durch Meldebögen und Denunziation erfassten Menschen, war nicht erbkrank. Am 1. September 1939 ordnete Adolf Hitler durch einen persönlichen Erlass den Beginn der bereits geplanten Euthanasie an. In den Euthanasie-Gasmordanstalten und anderen Heil- und Pflegeanstalten wurden etwa 300.000 Menschen durch Gas, Medikamente oder gezieltem Verhungernlassen ermordet.
Vor der Gründung des Bundes hatten Zwangssterilisierte und Euthanasie-Geschädigte keinen Kontakt untereinander. Während der NS-Zeit war es verboten, über das Erlebte zu reden, aber auch nach der Zeit des Faschismus blieb beiden Opfergruppen diese Isolation.
Zwangssterilisierte und Euthanasie-Geschädigte, die durch den nationalsozialistischen Massenmorden an Kranken, Behinderten und sozial Stigmatisierten ihre nächsten Angehörigen verloren haben, gehören zu den ausgegrenzten NS-Opfern und sind bis heute nicht den anerkannten NS-Verfolgten gleichgestellt. Sie tragen zudem schwer an dem Vorurteil, sie selbst oder ihre Familien seien minderwertig oder lebensunwert gewesen.
Die Ausstellung verdeutlicht den ganzen Umfang des Leids der Betroffenen und die bis heute reichenden Nachwirkungen. Sie ist bis zum 4. Juli im Foyer des Nordhäuser Rathauses zu sehen. Der Eintritt ist kostenfrei.

