Fr, 09:58 Uhr
23.05.2008
Und noch ein Verbot
Der Blick in die neue Stadtordnung ist immer mal wieder ratsam. Daran sollten sich vor allem Grundstücksbesitzer und Gartenfreunde erinnern...
Anpflanzungen auf dem eigenen Grundstück, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, dürfen mit ihren Wurzeln und Ästen Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen und auch nicht zum Hindernis auf Gehwegen bzw. Straßen werden. Auf diese Festlegung im Thüringer Straßengesetz bzw. der Nordhäuser Stadtordnung weist Nordhausens Bauamtsleiter Jens Kohlhause hin.
Um auch den Verkehrsteilnehmern eine ungehinderte Nutzung bis hin zur freien Einsicht auf Straßenverkehrszeichen sowie Straßennamenschilder zu ermöglichen, müssen der Verkehrsraum über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Meter und über den Fahrbahnen bis zu mindestens 4,50 Meter freigehalten werden, sagte Kohlhause weiter Die Stadtverwaltung Nordhausen bittet daher alle Grundstückseigentümer sowie Anlieger darauf zu achten, dass derartige Behinderungen vermieden werden.
Autor: nnzAnpflanzungen auf dem eigenen Grundstück, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, dürfen mit ihren Wurzeln und Ästen Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen und auch nicht zum Hindernis auf Gehwegen bzw. Straßen werden. Auf diese Festlegung im Thüringer Straßengesetz bzw. der Nordhäuser Stadtordnung weist Nordhausens Bauamtsleiter Jens Kohlhause hin.
Um auch den Verkehrsteilnehmern eine ungehinderte Nutzung bis hin zur freien Einsicht auf Straßenverkehrszeichen sowie Straßennamenschilder zu ermöglichen, müssen der Verkehrsraum über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Meter und über den Fahrbahnen bis zu mindestens 4,50 Meter freigehalten werden, sagte Kohlhause weiter Die Stadtverwaltung Nordhausen bittet daher alle Grundstückseigentümer sowie Anlieger darauf zu achten, dass derartige Behinderungen vermieden werden.

