Fr, 09:56 Uhr
23.05.2008
Penner und Trinker sind nicht willkommen
Endlich wieder Sonne tanken. Das sagen sich nun langsam aber sicher auch viele Nordhäuser. Man zieht raus zu Mutter Natur. Zum Feiern und zum Trinken. Einige bleiben dazu jedoch in der Stadt und machen der Stadtverwaltung Probleme...
Sommerzeit – Freiluftzeit - bei all dem Schönen und Interessanten sollte man jedoch nicht vergessen, dass man sich gemäß der Nordhäuser Stadtordnung an einige Dinge in der Öffentlichkeit zu halten hat, sagt jetzt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler. Mit Änderung der Nordhäuser Stadtordnung im vergangenen Jahr gebe es einige neue Vorschriften, vor allem in Bezug auf den Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit, die zu beachten seien.
So sind auf Straßen und öffentlichen Anlagen außerhalb von Wirtschaftsgärten oder Einrichtungen von Grillplätzen das Lagern und dauerhafte Verweilen zum überwiegenden Zwecke des Alkoholgenusses untersagt. Mit dieser Festlegung sollen vor allem die Folgeerscheinungen wie Belästigung der Passanten, Anwohner und die Verunreinigung des Geländes verhindert werden, sagte der Amtsleiter.
Weiterhin wird dieses Verbot dahingehend verschärft, dass auf dem Bahnhofsplatz, auf dem Theaterplatz, in der Promenade, auf dem Gelände der Landesgartenschau, im Rosengarten, im Stadtpark und auf allen Spielplätzen außerhalb von Wirtschaftsgärten oder von Freischankflächen im Zusammenhang mit Veranstaltungen generell der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten ist, so der Amtsleiter weiter.
Die Praxis aus der Vergangenheit habe gerade an diesen hervorgehobenen Plätzen gezeigt, dass die Folgeerscheinungen des Alkoholgenusses an solchen hervorgehobenen Plätzen nicht nur alleinig in der Belästigung von Passanten und die starke Verunreinigung der Plätze bestanden, sondern auch als Aushängeschild der Stadt einen schlechten Anblick und ein schlechtes Image für Nordhausen an solchen hervorgehobenen Orten ergibt. Außerdem ist gerade das Verbot des Alkoholkonsums auf Kinderspielplätzen natürlich vordergründig einem erzieherischen Aspekt geschuldet, da gerade Kindern der Konsum von Alkohol nicht vorgelebt werden sollte, meint Wengler.
Autor: nnzSommerzeit – Freiluftzeit - bei all dem Schönen und Interessanten sollte man jedoch nicht vergessen, dass man sich gemäß der Nordhäuser Stadtordnung an einige Dinge in der Öffentlichkeit zu halten hat, sagt jetzt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler. Mit Änderung der Nordhäuser Stadtordnung im vergangenen Jahr gebe es einige neue Vorschriften, vor allem in Bezug auf den Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit, die zu beachten seien.
So sind auf Straßen und öffentlichen Anlagen außerhalb von Wirtschaftsgärten oder Einrichtungen von Grillplätzen das Lagern und dauerhafte Verweilen zum überwiegenden Zwecke des Alkoholgenusses untersagt. Mit dieser Festlegung sollen vor allem die Folgeerscheinungen wie Belästigung der Passanten, Anwohner und die Verunreinigung des Geländes verhindert werden, sagte der Amtsleiter.
Weiterhin wird dieses Verbot dahingehend verschärft, dass auf dem Bahnhofsplatz, auf dem Theaterplatz, in der Promenade, auf dem Gelände der Landesgartenschau, im Rosengarten, im Stadtpark und auf allen Spielplätzen außerhalb von Wirtschaftsgärten oder von Freischankflächen im Zusammenhang mit Veranstaltungen generell der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten ist, so der Amtsleiter weiter.
Die Praxis aus der Vergangenheit habe gerade an diesen hervorgehobenen Plätzen gezeigt, dass die Folgeerscheinungen des Alkoholgenusses an solchen hervorgehobenen Plätzen nicht nur alleinig in der Belästigung von Passanten und die starke Verunreinigung der Plätze bestanden, sondern auch als Aushängeschild der Stadt einen schlechten Anblick und ein schlechtes Image für Nordhausen an solchen hervorgehobenen Orten ergibt. Außerdem ist gerade das Verbot des Alkoholkonsums auf Kinderspielplätzen natürlich vordergründig einem erzieherischen Aspekt geschuldet, da gerade Kindern der Konsum von Alkohol nicht vorgelebt werden sollte, meint Wengler.

