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Mi, 14:40 Uhr
30.04.2008

Ende und Anfang

Die Umweltämter sowie die Versorgungsämter sind ab morgen „Verwaltungsgeschichte“. Wer zum Beispiel im Landkreis Nordhausen deren Aufgaben übernimmt und was sich für die Bürger ändert, das hat die nnz erfahren.


Ab morgen werden im Landratsamt Nordhausen in der Behringstraße 3 künftig die Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht, für Blindengeld und Blindenhilfe bearbeitet. Wie bisher können die Anträge auf Feststellung des Grades einer Behinderung oder auf Leistungen nach dem Blindengeldgesetz postalisch eingereicht werden. Selbstverständlich wird auch persönliche Beratung angeboten.

Diese ist ab dem 19. Mai 2008 an den Sprechtagen in der Behörde möglich. Die Beratungsräume befinden sich in den Zimmern 055 bis 057 im Parterrebereich. Die Mitarbeiter stehen zur Beantwortung von Fragen zu bereits laufenden Verfahren unter den Telefonnummern 03631/911 486 bis 489 zur Verfügung.

Anträge können auf Wunsch zugesandt oder an der Rezeption des Landratsamtes direkt abgeholt werden. Bei postalischer Übersendung von Anträgen bitte folgende Anschrift verwenden:

Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend und Soziales, FG Schwerbehinderten-recht, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Autor: nnz

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