Fr, 10:34 Uhr
24.05.2002
Lebensstätten der Schwalben schützen
Nordhausen (nnz). Unsere moderne Lebensweise bringt uns scheinbar mehr Lebensqualität, doch Tieren schadet sie oft. Durch die Art der Umgestaltung alter Gebäude oder Nutzung neuzeitlicher Architektur beispielsweise werden Lebensstätten besonders geschützter Tiere immer weiter eingeschränkt...
Hart trifft es im Landkreis Nordhausen u. a. die Rauch- und Mehlschwalben. Häuslebauer, Hausbesitzer und -verwalter greifen neuerdings zu rigorosen Maßnahmen. Oft schon wird während der Bauphase der Nestbau verhindert oder den Schwalben der Zugang zu den bereits angelegten Nestern versperrt. Mitunter werden auch vorhandene Nester abgeschlagen. Die Folge ist, dass das Brutgeschäft der Vögel stark beeinträchtigt, im schlimmsten Fall ganz verhindert wird.
Doch nach dem Thüringer Naturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung stehen alle europäischen Vogelarten unter besonderem Schutz. Es ist streng untersagt, grundlos Lebensstätten wild lebender Tierarten zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Verstöße gegen die Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeldern geahndet. Doch soweit muss es nicht kommen. Schon mit geringem Aufwand ist es möglich, durch das Anbringen von so genannten Schwalbenbrettchen Verschmutzungen an Häuserfassaden zu verhindern. Auch die Tatsache, dass in anderen Ländern die Schwalben auch in unserer Zeit als Glücksbringer verehrt werden, sollte Grund genug dafür sein, die natürlichen Lebensgrundlagen dieser Tiere zu tolerieren.
Weitere Fragen zu diesem Problem beantworten die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordhausen unter Tel. 03631/911 435.
Autor: nnzHart trifft es im Landkreis Nordhausen u. a. die Rauch- und Mehlschwalben. Häuslebauer, Hausbesitzer und -verwalter greifen neuerdings zu rigorosen Maßnahmen. Oft schon wird während der Bauphase der Nestbau verhindert oder den Schwalben der Zugang zu den bereits angelegten Nestern versperrt. Mitunter werden auch vorhandene Nester abgeschlagen. Die Folge ist, dass das Brutgeschäft der Vögel stark beeinträchtigt, im schlimmsten Fall ganz verhindert wird.
Doch nach dem Thüringer Naturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung stehen alle europäischen Vogelarten unter besonderem Schutz. Es ist streng untersagt, grundlos Lebensstätten wild lebender Tierarten zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Verstöße gegen die Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeldern geahndet. Doch soweit muss es nicht kommen. Schon mit geringem Aufwand ist es möglich, durch das Anbringen von so genannten Schwalbenbrettchen Verschmutzungen an Häuserfassaden zu verhindern. Auch die Tatsache, dass in anderen Ländern die Schwalben auch in unserer Zeit als Glücksbringer verehrt werden, sollte Grund genug dafür sein, die natürlichen Lebensgrundlagen dieser Tiere zu tolerieren.
Weitere Fragen zu diesem Problem beantworten die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordhausen unter Tel. 03631/911 435.


