Fr, 11:08 Uhr
07.03.2008
Impfen ist Pflicht
Die Blauzungenkrankheit hat im vergangenen Jahr in den Beständen im Landkreis Nordhausen, wo diese Krankheit aufgetreten ist, erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Schaden, besonders für die Halter, verursacht. Jetzt soll eine Impfung zur Pflicht werden.
Es ist vorgesehen, eine Pflichtimpfung aller Schafe, Ziegen und Rinder im Landkreis Nordhausen durchzuführen. Hierzu ist es erforderlich, dass dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle im Landkreis Nordhausen gehaltenen Klauentiere – insbesondere Schafe, Ziegen und Rinder – gemeldet und registriert werden.
Aus diesem Grund rufen wir alle Halter der genannten Tierarten auf, sich bis zum 28. März 2008 im Veterinäramt Nordhausen unter den Telefonnummern (0 36 31) 91 11 51, 91 11 53, 91 11 57 oder 91 11 58 zu melden und folgende Angaben mitzuteilen:
- Tierart, Anzahl, Haltungsform (ganzjährige Stallhaltung/Haltung mit Weidegang), Standort
Das Veterinäramt weist zum wiederholten Male darauf hin, dass Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel nach § 26 der Viehverkehrsverordnung der Anzeigepflicht im Veterinäramt unterliegen.
Autor: nnzEs ist vorgesehen, eine Pflichtimpfung aller Schafe, Ziegen und Rinder im Landkreis Nordhausen durchzuführen. Hierzu ist es erforderlich, dass dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle im Landkreis Nordhausen gehaltenen Klauentiere – insbesondere Schafe, Ziegen und Rinder – gemeldet und registriert werden.
Aus diesem Grund rufen wir alle Halter der genannten Tierarten auf, sich bis zum 28. März 2008 im Veterinäramt Nordhausen unter den Telefonnummern (0 36 31) 91 11 51, 91 11 53, 91 11 57 oder 91 11 58 zu melden und folgende Angaben mitzuteilen:
- Tierart, Anzahl, Haltungsform (ganzjährige Stallhaltung/Haltung mit Weidegang), Standort
Das Veterinäramt weist zum wiederholten Male darauf hin, dass Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel nach § 26 der Viehverkehrsverordnung der Anzeigepflicht im Veterinäramt unterliegen.

