Mi, 16:12 Uhr
27.02.2008
nnz-Forum: Menschenrecht auf Datenschutz
In Karlsruhe, am Bundesverfassungsgericht ist heute ein Urteil verkündet worden, das für alle Menschen dieser Republik von Interesse ist. Dazu eine Lesermeinung im Forum der nnz.
Wie zu erwarten war und auch zu begrüßen ist, hat das Bundesverfassungsgericht heute (AZ: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07) die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung von Festplatten durch den Staat in einer Grundsatzentscheidung massiv eingeschränkt. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Regelung in Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig und nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke sowie mehrerer Rechtsanwälte statt. Gerichtspräsident Papier erklärte, grundsätzlich sei das Ausspähen von Computern nur unter strengen Auflagen zulässig, so z. B. wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien.
Dieses Urteil betrifft vordergründig zwar nur die Regelungen eines Bundeslandes, welches besonders nassforsch den präventiven und generellen Zugriff auf die Festplatten privater Rechner haben wollte. Doch die Richter haben damit eine Grundsatzentscheidung getroffen, die vor allem wir Liberalen sehr begrüßen. Der umfassende Angriff des Staates gegen das Bürgerrecht auf Datenschutz in diesem Bereich ist hiermit vorerst ausgesetzt.
Wohlgemerkt, hier ging es nicht um die staatliche Überwachung der Zugriffe in das Internet. Die wurde von der großen Koalition bereits genehmigt, was Skandal genug ist. Hier handelt es sich um die völlig neue Möglichkeit des direkten und heimlichen Zugriffes des Staates aus dem Netz auf die Festplatten privater Computer.
Was in einem Betrieb zulässig ist - sofern es datenschützerisch korrekt und sauber abläuft und der betrieblichen Mitbestimmung durch Betriebs - und Personalräte unterliegt – die Kontrolle der Festplatten der den Mitarbeiter zur Verfügung gestellten PC, darf der Staat in der geschützten Privatsphäre seiner Bürger jetzt nur noch beim Vorliegen höchst brisanter Verdachtsmomente. Wenn der Chef in der Firma überprüfen lässt, ob sich Mitarbeiter aus dem Internet Seiten mit pornografischen Inhalt auf Firmenrechner herunterladen oder vielleicht sogar strafbare kinderpronographische Dokumente dort speichern, ist das eine Sache.
Der Staat aber darf das in der Privatsphäre der Bürger nicht ohne weiteres. Trotzdem Herr Schäuble jetzt gute Miene zum für ihn verlorenen Spiel macht und meint, nun sei der Zugriff erlaubt, bedeutet das Urteil faktisch für ihn eine Niederlage. Sein Staatssekretär Henning äußerte vor nicht allzu langer Zeit, dass die generell jederzeit mögliche Online-Untersuchungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates zwingend erforderlich seien. Dass dies das Bundesverfassungsgericht nun völlig anders gesehen hat, ist gut so.
Oder möchten Sie, dass Staatsschützer in Ihren privaten Dateien herumstöbern? In Liebesbriefen, Krankengeschichten, Kontoauszügen? Einfach so und auf Verdacht? Bisher sind dem auch technisch enge Grenzen gesetzt. Aber in fünf Jahren könnte das schon ganz anders aussehen. Deshalb fordert die FDP die Aufnahme des Schutzes von persönlichen Daten in die Charta der Grundrechte des Menschen.
Klaus-Uwe Koch, Mitglied der FDP, Nordhausen
Autor: nnzWie zu erwarten war und auch zu begrüßen ist, hat das Bundesverfassungsgericht heute (AZ: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07) die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung von Festplatten durch den Staat in einer Grundsatzentscheidung massiv eingeschränkt. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Regelung in Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig und nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke sowie mehrerer Rechtsanwälte statt. Gerichtspräsident Papier erklärte, grundsätzlich sei das Ausspähen von Computern nur unter strengen Auflagen zulässig, so z. B. wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien.
Dieses Urteil betrifft vordergründig zwar nur die Regelungen eines Bundeslandes, welches besonders nassforsch den präventiven und generellen Zugriff auf die Festplatten privater Rechner haben wollte. Doch die Richter haben damit eine Grundsatzentscheidung getroffen, die vor allem wir Liberalen sehr begrüßen. Der umfassende Angriff des Staates gegen das Bürgerrecht auf Datenschutz in diesem Bereich ist hiermit vorerst ausgesetzt.
Wohlgemerkt, hier ging es nicht um die staatliche Überwachung der Zugriffe in das Internet. Die wurde von der großen Koalition bereits genehmigt, was Skandal genug ist. Hier handelt es sich um die völlig neue Möglichkeit des direkten und heimlichen Zugriffes des Staates aus dem Netz auf die Festplatten privater Computer.
Was in einem Betrieb zulässig ist - sofern es datenschützerisch korrekt und sauber abläuft und der betrieblichen Mitbestimmung durch Betriebs - und Personalräte unterliegt – die Kontrolle der Festplatten der den Mitarbeiter zur Verfügung gestellten PC, darf der Staat in der geschützten Privatsphäre seiner Bürger jetzt nur noch beim Vorliegen höchst brisanter Verdachtsmomente. Wenn der Chef in der Firma überprüfen lässt, ob sich Mitarbeiter aus dem Internet Seiten mit pornografischen Inhalt auf Firmenrechner herunterladen oder vielleicht sogar strafbare kinderpronographische Dokumente dort speichern, ist das eine Sache.
Der Staat aber darf das in der Privatsphäre der Bürger nicht ohne weiteres. Trotzdem Herr Schäuble jetzt gute Miene zum für ihn verlorenen Spiel macht und meint, nun sei der Zugriff erlaubt, bedeutet das Urteil faktisch für ihn eine Niederlage. Sein Staatssekretär Henning äußerte vor nicht allzu langer Zeit, dass die generell jederzeit mögliche Online-Untersuchungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates zwingend erforderlich seien. Dass dies das Bundesverfassungsgericht nun völlig anders gesehen hat, ist gut so.
Oder möchten Sie, dass Staatsschützer in Ihren privaten Dateien herumstöbern? In Liebesbriefen, Krankengeschichten, Kontoauszügen? Einfach so und auf Verdacht? Bisher sind dem auch technisch enge Grenzen gesetzt. Aber in fünf Jahren könnte das schon ganz anders aussehen. Deshalb fordert die FDP die Aufnahme des Schutzes von persönlichen Daten in die Charta der Grundrechte des Menschen.
Klaus-Uwe Koch, Mitglied der FDP, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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