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Mi, 14:03 Uhr
13.02.2008

nnz-Forum: Richtiger Weise

Die nnz hatte in der vergangenen Woche einfach mal die ihr verfügbaren Zahlen für Abwassergebühren im Landkreis Nordhausen veröffentlicht. Und da kam die Stadt Nordhausen gut weg. Und es kam natürlich eine Anmerkung aus Bleicherode/Sollstedt, die wir im Forum veröffentlichen.


In Verbindung mit dem Artikel in der nnz-online hat uns der Verbandsvorsitzende, Jürgen Hohberg, beauftragt, Sie zu bitten, den Artikel bzgl. der Gebühren des Verbandes Bode-Wipper richtig zu stellen.

Richtiger Weise haben Sie wiedergegeben, dass die Gebühren (Volleinleiter) im Verband nicht nach dem Frischwassermaßstab, sondern nach dem Einwohner- bzw. Einwohnergleichwert berechnet werden. Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht Weimar im geführten Rechtsstreit mit dem Land Thüringen beide Maßstäbe für zulässig erklärt. Wir sind auch der Auffassung, dass wir mit diesem Maßstab der Gerechtigkeit im ländlichen Raum am nächsten kommen.

Sie haben richtiger Weise erkannt, dass ohne nähere Betrachtung und Bewertung der Grundlagedaten des jeweiligen Aufgabenträgers der Vor- und Nachteil nicht zu erkennen ist. Insofern war der Nachsatz „Im Bereich des AWZV Bode-Wipper lohnt das Vermeiden - sprich, das Sparen – von Abwasser überhaupt nicht.“ unsubstantiiert und zur Verunsicherung des Bürgers führen wird.

Gerade durch die Vernachlässigung des Trinkwasserverbrauches (Trinkwasser ist nur Transportmittel der Schmutzfracht und verursacht nur vernachlässigbaren Aufwand im Energiebereich) besteht die Möglichkeit, im Verband Bode-Wipper als Transportmittel anderes Wasser wie Regenwasser, Quellwasser, Brauchwasserbrunnen im Ersatz für Trinkwasser ökologisch sinnvoller Weise einzusetzen.

Weiterhin halten wir einen Vergleich der Gebühren der Stadt Nordhausen, die zur Zeit das Abwasser von 44.000 Einwohnern mit relativ geringer Kanalnetzlänge entsorgt (konzentrierte Bebauung) und der ländlichen Region für unzulässig und unfair. In der ländlichen Region muss für die gleiche Anzahl von Einwohnern ca. das 3-fache an Kanalnetzlänge vorgehalten werden. Daraus resultierend ist unter Vernachlässigung der Fördermittel grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Fertigstellung der gebühren- und beitragspflichtigen Anlage die Gebühr mindestens die doppelte Höhe gegenüber dem städtischen Bereich erreichen muss.

Im Übrigen ist die Gebührenentwicklung im Wesentlichen davon beeinflusst, in welcher Höhe der investive Aufwand anteilig über den Beitrag finanziert wird.

Aus unseren kurzen Ausführungen erkennen Sie unschwer, dass in der kurzen Form, wie im Artikel geschehen, eine genauere Betrachtung, korrekte Bewertung und Wiedergabe in der Presse der Gebühren- und Beitragsentwicklung nicht möglich ist.

Nicht unwesentlich ist die Höhe des einmaligen Beitrages, den das Grundstück für eine gleichgroße Grundstücksfläche an den Aufgabenträger, jeweils nach Anschluß des Grundstückes zu entrichten hat.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Winter, Geschäftsleiter
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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