Mi, 17:28 Uhr
06.02.2008
Zukunft für Langzeitarbeitslose
Die Stadtverwaltung Nordhausen wird sich aktiv in verschiedene Beschäftigungsprogramme des Bundes einbringen. Damit könnten rund 40 langzeitarbeitslose Frauen und Männer eine Perspektive erhalten...
Kommunalkombi und Job-Perspektive heißen die Zauberworte. Dahinter stehen Möglichkeiten, Langzeitarbeitslose für bis zu drei Jahre in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Einsatzmöglichkeiten würden sowohl innerhalb der Stadtverwaltung, als auch in sozialen oder Sportvereinen möglich sein. Der Hauptausschuss des Nordhäuser Stadtrates beschloss heute Nachmittag einstimmig die Einrichtung solcher Arbeitsstellen.
Die Stadtverwaltung verfüge bereits über eine gute Erfahrung mit ähnlichen Beschäftigungen. In Kooperation mit der Lift gGmbH befinden sich aktuell 20 Frauen und Männer in einer Beschäftigung, die mit 1.000 Euro brutto monatlich entlohnt werde, berichtete Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) dem Gremium.
Der Eigenanteil der Stadt Nordhausen würde sich monatlich auf 500 Euro je eingesetzter Person belaufen, diese Mittel seien vorausschauend bereits im Haushalt eingestellt, rund 200.000 Euro. Im Kommunalkombi-Projekt seien die Vereine gefragt. Sie sollten geeignete Bewerber vorschlagen, bei der Job-Perspektive vertraue man auf die Erfahrung der ARGE, deren Geschäftsleitung intensiv für eine Beteiligung an beiden Projekten geworben habe. Selbstverständlich sei, dass die in Frage kommenden Bewerber nach gewissen Kriterien ausgewählt werden würden. So dürften zum Beispiel vorbestrafte Langzeitarbeitslose nicht unbedingt mit Kindern zusammenarbeiten.
Zur Dokumentation und als weitere Informationen für nnz-Leser hier die Begründung des Beschlusstextes:
Ziel des Bundesprogramms Kommunal-Kombi ist die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen. Mit diesem Programm soll insbesondere ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Strukturen und damit zum Aufbau von sozialem Kapital vor Ort geleistet werden. Die Arbeitsplätze müssen für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten bereitgestellt werden.
Der Zuschuss des Bundes pro Arbeitsplatz beträgt die Hälfte des Arbeitnehmerbruttoentgeltes, höchstens 500 Euro monatlich. Falls zur Finanzierung des Arbeitsplatzes keine Landesmittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden, können zusätzlich aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds pro geförderten Arbeitsplatz die tatsächlich anfallenden Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber in einer Höhe von bis zu 200 Euro monatlich bezuschusst werden. Die Stadt Nordhausen beabsichtigt mit dem Programm, vorrangig zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich Sport und Kultur zu schaffen, um damit die regionalen Vereinsstrukturen zu stärken.
Schon im Jahr 2007 hat die Stadt Nordhausen mit einer sozialversicherungspflichtigen Integrationsmaßnahme für 20 Beschäftigte über die LIFT gGmbH einen ähnlichen Beitrag zu mehr Beschäftigung geleistet. Die Zuschüsse pro Beschäftigten durch die Stadt Nordhausen belaufen sich auf 500 bis 600 Euro pro Monat. Die Beschäftigungszeiten können bis zu drei Jahren vereinbart werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2008 bereits eingeplant worden.
Das Programm Job Perspektive verfolgt das Ziel, Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, um ihnen damit eine langfristige und dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben zu eröffnen. Weiteres Ziel ist es, Vermittlungshemmnisse durch gegebenenfalls stufenweise Wiedereingliederungsstrategien kontinuierlich abzubauen und nicht geförderte oder mit anderen Regelleistungen geförderte Beschäftigung aufzunehmen.
Der förderfähige Personenkreis sind ausschließlich langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen. Neben der Langzeitarbeitslosigkeit müssen mindestens zwei Vermittlungshemmnisse vorliegen, z. B. besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit, fehlender Schul- oder Berufsabschluss, Alter über 50 Jahre, erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, Analphabetismus, Überschuldung, Suchtprobleme, Vorstrafen. In der ersten Förderphase kann die Förderhöhe bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes betragen, in der zweiten Förderphase kann eine Absenkung der bisherigen Förderhöhe erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit zugenommen hat und sich die Vermittlungshemmnisse verringert haben. Die 1. Förderphase dauert max. 24 Monate, die 2. Förderphase ist unbefristet.
In diesem Projekt können einfache Tätigkeiten wahrgenommen werden, die auch im pflichtigen Bereich der Kommune liegen können. Vorteil dieses Förderprojektes ist es, dass es auch langfristig möglich ist, hier schwervermittelbaren Hilfebedürftigen eine Beschäftigung zu ermöglichen. Die Beschäftigungsverhältnisse werden vorerst befristet auf ein oder zwei Jahre vereinbart. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2008 bereits eingeplant worden.
Autor: nnzKommunalkombi und Job-Perspektive heißen die Zauberworte. Dahinter stehen Möglichkeiten, Langzeitarbeitslose für bis zu drei Jahre in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Einsatzmöglichkeiten würden sowohl innerhalb der Stadtverwaltung, als auch in sozialen oder Sportvereinen möglich sein. Der Hauptausschuss des Nordhäuser Stadtrates beschloss heute Nachmittag einstimmig die Einrichtung solcher Arbeitsstellen.
Die Stadtverwaltung verfüge bereits über eine gute Erfahrung mit ähnlichen Beschäftigungen. In Kooperation mit der Lift gGmbH befinden sich aktuell 20 Frauen und Männer in einer Beschäftigung, die mit 1.000 Euro brutto monatlich entlohnt werde, berichtete Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) dem Gremium.
Der Eigenanteil der Stadt Nordhausen würde sich monatlich auf 500 Euro je eingesetzter Person belaufen, diese Mittel seien vorausschauend bereits im Haushalt eingestellt, rund 200.000 Euro. Im Kommunalkombi-Projekt seien die Vereine gefragt. Sie sollten geeignete Bewerber vorschlagen, bei der Job-Perspektive vertraue man auf die Erfahrung der ARGE, deren Geschäftsleitung intensiv für eine Beteiligung an beiden Projekten geworben habe. Selbstverständlich sei, dass die in Frage kommenden Bewerber nach gewissen Kriterien ausgewählt werden würden. So dürften zum Beispiel vorbestrafte Langzeitarbeitslose nicht unbedingt mit Kindern zusammenarbeiten.
Zur Dokumentation und als weitere Informationen für nnz-Leser hier die Begründung des Beschlusstextes:
Ziel des Bundesprogramms Kommunal-Kombi ist die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen. Mit diesem Programm soll insbesondere ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Strukturen und damit zum Aufbau von sozialem Kapital vor Ort geleistet werden. Die Arbeitsplätze müssen für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten bereitgestellt werden.
Der Zuschuss des Bundes pro Arbeitsplatz beträgt die Hälfte des Arbeitnehmerbruttoentgeltes, höchstens 500 Euro monatlich. Falls zur Finanzierung des Arbeitsplatzes keine Landesmittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden, können zusätzlich aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds pro geförderten Arbeitsplatz die tatsächlich anfallenden Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber in einer Höhe von bis zu 200 Euro monatlich bezuschusst werden. Die Stadt Nordhausen beabsichtigt mit dem Programm, vorrangig zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich Sport und Kultur zu schaffen, um damit die regionalen Vereinsstrukturen zu stärken.
Schon im Jahr 2007 hat die Stadt Nordhausen mit einer sozialversicherungspflichtigen Integrationsmaßnahme für 20 Beschäftigte über die LIFT gGmbH einen ähnlichen Beitrag zu mehr Beschäftigung geleistet. Die Zuschüsse pro Beschäftigten durch die Stadt Nordhausen belaufen sich auf 500 bis 600 Euro pro Monat. Die Beschäftigungszeiten können bis zu drei Jahren vereinbart werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2008 bereits eingeplant worden.
Das Programm Job Perspektive verfolgt das Ziel, Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, um ihnen damit eine langfristige und dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben zu eröffnen. Weiteres Ziel ist es, Vermittlungshemmnisse durch gegebenenfalls stufenweise Wiedereingliederungsstrategien kontinuierlich abzubauen und nicht geförderte oder mit anderen Regelleistungen geförderte Beschäftigung aufzunehmen.
Der förderfähige Personenkreis sind ausschließlich langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen. Neben der Langzeitarbeitslosigkeit müssen mindestens zwei Vermittlungshemmnisse vorliegen, z. B. besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit, fehlender Schul- oder Berufsabschluss, Alter über 50 Jahre, erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, Analphabetismus, Überschuldung, Suchtprobleme, Vorstrafen. In der ersten Förderphase kann die Förderhöhe bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes betragen, in der zweiten Förderphase kann eine Absenkung der bisherigen Förderhöhe erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit zugenommen hat und sich die Vermittlungshemmnisse verringert haben. Die 1. Förderphase dauert max. 24 Monate, die 2. Förderphase ist unbefristet.
In diesem Projekt können einfache Tätigkeiten wahrgenommen werden, die auch im pflichtigen Bereich der Kommune liegen können. Vorteil dieses Förderprojektes ist es, dass es auch langfristig möglich ist, hier schwervermittelbaren Hilfebedürftigen eine Beschäftigung zu ermöglichen. Die Beschäftigungsverhältnisse werden vorerst befristet auf ein oder zwei Jahre vereinbart. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2008 bereits eingeplant worden.

