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Mi, 11:59 Uhr
23.01.2008

Probleme im vergangenen Jahr

Die Schere der neu angemeldeten Schuldner gegenüber der Zahl der Mitarbeiter der AWO-Schuldnerberatung öffnet sich immer weiter. Doch die personellen Probleme sind nicht einzigen, über die Monika Röthling zu berichten weiß. Die nnz veröffentlicht des Jahresbericht ungekürzt.


Personelle Besetzung
Die personelle Besetzung entsprach 2007 einem Jahresdurchschnitt von 2,5 VbE, während die Beratungsstelle in 2006 im Durchschnitt wesentlich besser mit 3,1 VbE Beratungsfachkräften besetzt war. Es entstand eine riesige Lücke zwischen der Zahl der angemeldeten Neufälle (2007: 258) und der dafür zur Verfügung stehenden Anzahl an Beratungsfachkräften.

Öffentlichkeitsarbeit

-Im Jahr 2007 wurden in den regionalen Medien sowie in den Amts- und Informationsblättern der Verwaltungsgemeinschaften „Eichsfelder Pforte-aktuell“, „Helmetalkurier“ und „Hainleite Jourmal“ verschiedene Artikel zu unterschiedlichen Themen veröffentlicht. Dabei standen die Arbeit der Beratungsstelle anhand des Tätigkeitsberichtes und die Ursachen für Überschuldung im Mittelpunkt. Der Präventionskoffer wurde Mitarbeitern der Kompetenzagentur des Horizont e. V. Nordhausen vorgestellt, welche die vorhandenen Materialien in der Arbeit mit schwer vermittelbaren Jugendlichen nutzen konnten. Weiterhin übergaben wir diesen Mitarbeitern als Informationsmaterial sog. „Handybooklets“, da Handyschulden bei dem betreuten Personenkreis eine vorrangige Rolle spielten.

Wir beteiligten uns auch im Berichtsjahr so wie in den Vorjahren an der Erfassung von Fällen, in denen Banken ein Girokonto auf Guthabenbasis verweigerten. Bekannt gewordene Ablehnungen bei der Eröffnung eines Girokontos wurden an die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) weitergeleitet, um den bundesweiten Kampf für das Recht auf ein Girokonto zu unterstützen.

Nach wie vor sind wir in unserem Landkreis in der glücklichen Lage, dass sowohl die Kreissparkasse Nordhausen, die Nordthüringer Volksbank, die Commerzbank u. a. m. die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zur Handlungsgrundlage machten und jedem Bürger, ein Konto auf Guthabenbasis eröffneten. Lediglich in Einzelfällen wurden solche Konten Kunden mit negativer Schufa-Auskunft zunächst verweigert, aber nach Intervention der Beratungsstelle doch eröffnet. Selbst im bundesweiten Vergleich gibt es kaum weitere positive Beispiele für eine solche kundenfreundliche Verfahrensweise ohne den immer noch fehlenden, gesetzlich fixierten Rechtsanspruch.

Allerdings stellen die Kosten für solche Guthabenkonten einen erheblichen Kritikpunkt dar, da sie deutlich über den Kosten für ein „normales“ Girokonto liegen. Damit sind wieder diejenigen Bürger betroffen, die ohnehin schon große finanzielle Probleme haben. Um ihr Konto zu erhalten, müssen diese auf Dauer zusätzliche Gebühren in Kauf nehmen.

Um die Beratungsstelle auch bundesweit bekannt zu machen, hielten wir den Kontakt mit den Internetplattformen „Forum Schuldnerberatung“ und „Schuldenhelpline“ aufrecht. Somit konnten uns auch Klienten des Landkreises auf diesem Weg finden und kontaktieren.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Auch 2007 wurde die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl anderer Stellen, welche für soziale Arbeit verantwortlich sind, erweitert und vertieft. Ständiger Kontakt bestand mit dem Fachbereich Soziales des Landratsamtes, dem Sozialen Dienst der Stadt Nordhausen und allen Trägern der Freien Wohlfahrtsverbände. Häufig trug diese Zusammenarbeit dazu bei, dass den Ratsuchenden lange Wege und die Suche eines geeigneten Ansprechpartners erspart blieben.

Besonders intensiven Kontakt hatten unsere Beratungsfachkräfte mit den Mitarbeitern des Sozialen Integrationszentrum (SIZ), welches sich als Modellprojekt der ARGE und des Horizont e. V. erfolgreich mit der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Klienten mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen beschäftigte. Hierbei konnte ein umfangreicher Synergieeffekt erreicht werden, da die Mitarbeiter in der Vorbereitungsphase der Beratung, bedingt durch lange Wartezeiten, Unterlagen vorbereiteten und Erstanschreiben an die Gläubiger erstellten bzw. bei Primärschulden ggf. Ratenvereinbarungen veranlassten. Gleiches galt auch für häufige Anfragen der Mitarbeiter der Caritas-Beratungsstelle.

Weiterhin arbeiten wir mit mehreren gerichtlich bestellten Berufsbetreuern, örtlichen Vermietern sowie der EVN mit dem Ziel der Erhaltung des Wohnraumes sowie der Energieversorgung Nordhausen eng zusammen. Auch das „Familienzentrum“ und das „Haus Neuanfang“ des Jugendsozialwerkes vermittelten regelmäßig Klienten an unsere Beratungsstelle. Nur durch die Einbeziehung all dieser Sozialarbeiter und die Weitergabe von Grundwissen der Schuldnerberatung konnte der beispiellosen Zahl von Nachfragen und Neuanmeldungen überschuldeter Klienten im Berichtsjahr einigermaßen Rechnung getragen werden.

Ebenso waren die Suchtberatung der Diakonie, die Verbraucherzentrale, der Soziale Dienst der Justiz, diverse Arbeitgeber, sozial-therapeutische Einrichtungen u. a. mehr unsere ständigen Partner.

Zusammenarbeit mit der Arge und SIZ (Soziales Integrationszentrum)
2007 wurde für insgesamt 238 Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die meist freiwillig auf Eigeninitiative die Beratungsstelle aufsuchten, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung geleistet. Darunter waren 26 Personen mit Überweisungsscheinen der Arge zur Eingliederungshilfe, die überwiegend wegen gravierender Eingliederungshemmnisse vom SIZ betreut wurden.

Präventive Maßnahmen der Beratungsstelle
Im Berichtsjahr konnten wir auf Grund des erheblichen Rückgangs der vorhandenen Beratungsfachkräfte nur eingeschränkt Präventionsmaßnahmen durchführen. Da für uns trotz der Reduzierung des Fachpersonals von durchschnittlich 3,1 VbE 2006 auf 2,5 VbE 2007 die Erhaltung und Verbesserung der Qualität unserer Beratung im Vordergrund stand, konnten z. B. weniger Vorträge zur Prävention gehalten werden. Auch für umfangreichere Pressearbeit wie noch 2006 blieb kaum Zeit.

Um uns aber auch weiterhin qualitativ von der Arbeit gewerblicher Schuldnerberatung und der ausschließlichen Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durch Rechtsanwälte abzugrenzen, legten wir bei jedem Haushalt einen Schwerpunkt auf die Analyse der Ursachen der Überschuldung und auf Budgetberatung, insbesondere bei Klienten mit geringem Einkommen. In dieser Problematik sahen wir unseren besonderen Auftrag zur Prävention, denn nur wenn der Ratsuchende selbst erkannt hat, wie es zur Überschuldung gekommen ist und wie er mit seinem Einkommen umgehen muss, um neue Schulden zu vermeiden, ist der eigentliche Auftrag der Entschuldung auf Dauer erfüllt.

Allgemeine Entwicklungstendenzen gegenüber den Vorjahren
Der „Schuldenreport 2006“, bundesweit erarbeitet von den Verbänden Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz Bundesverband der Verbraucherzentralen schätzte ein, dass sich seit 1993 die Zahl der überschuldeten Privathaushalte mehr als verdoppelt hat. Derzeit gilt jeder zwölfte Haushalt als überschuldet. Zusätzlich gelten viele Haushalte als akut überschuldungsgefährdet, d. h. deren Monatsbudget reicht gerade noch für die laufenden Zahlungsverpflichtungen. Schon kleinere „Störungen“ wie Reparaturen, Preiserhöhung bei Strom und Gas, zusätzliche medizinische Kosten bei Krankheit, können den finanziellen Kollaps auslösen.

Im Jahr 2007 hatten wir seit den Anfängen von Schuldnerberatung im Landkreis im Jahr 1991 eine bisher beispiellose Nachfrage nach Beratung und eine noch nie da gewesene Flut von Neuanmeldungen. Die vorhandene Besetzung unserer Beratungsstelle mit 1 VbE, die vom Land Thüringen für die Verbraucherinsolvenz finanziert wurde und den durchschnittlich 1,5 VbE an Beratungsfachkräften, die durch den Landkreis bzw. durch ABM für die allgemeine Schuldnerberatung vorhanden waren, reichten in keiner Weise mehr aus, um der o. g. Entwicklung Rechnung zu tragen. Das führte bis zum Ende des Jahres 2007 zu einer Warteliste mit ca. 160 Ratsuchenden und zu Wartezeiten von 6-8 Monaten bis zur Aufnahme in die Beratung.

Auch die Finanzierung einer weiteren Beraterin ab Januar 2008 durch den Landkreis wird keinesfalls ausreichen, um der extremen Anfrage von Neufällen Rechnung zu tragen. Bereits im Januar war festzustellen, dass sich z. B. an einem Tag 20 neue Klienten angemeldet haben. Im Berichtsjahr bearbeiteten wir 439 Beratungsfälle. Das entsprach einer Fallzahl pro Beratungsfachkraft von 176 (2006 betrug die Fallzahl pro Berater 169).

Von den 439 Beratungsfällen kamen 312 Klienten (71,1 %) mit dem Ziel in die Beratungsstelle, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen (2006 63,8 % InsO-Fälle). 127 Klienten (28,9 % -2006 36,2 %) nahmen allgemeine Schuldnerberatung in Anspruch. Dazu benötigten unsere Beratungsfachkräfte 2.298 Beratungsgespräche (2007: 919 Gespräche pro Berater, 2006: 886 Gespräche pro Berater). Für 71,1 % des Klientel war somit ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung die einzige Möglichkeit für einen Neuanfang ohne Schulden. Allerdings gab es auch Einzelfälle, die sich bereits während der Wohlverhaltensphase erneut ver- bzw. überschuldeten

2007 wurden 120 neue Beratungsfälle zu den bereits bearbeiteten aufgenommen. Erschwerend wirkte sich für die beiden Berater, die das gesamte Jahr über tätig waren aus, dass mehr als 150 laufende Fälle von der Kollegin übernommen werden mussten, die in den Ruhestand verabschiedet wurde bzw. 40 von der zeitweilig tätigen Kollegin aus ABM. Dadurch waren diese beiden Beratungsfachkräfte großen Belastungen ausgesetzt.

Trotz der genannten Fakten konnten 155 außergerichtliche Einigungsverfahren in Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz durchgeführt und 77 Bescheinigungen über das Scheitern gem. § 305 InsO ausgestellt werden. Für 71 Klienten wurden Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens fertig gestellt und beim Insolvenzgericht Mühlhausen eingereicht. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Antragstellung beim Insolvenzgericht und Eröffnung des Verfahrens durch den Insolvenzrichter betrug wie auch 2006 ca. 7 Wochen.

Die Anzahl der durchgeführten außergerichtlichen Einigungsversuche betrug 2007 155 (2007: 62 außergerichtliche pro Berater, 2006: 59 pro Berater). Erfolgreich waren diese allerdings nur in 5 Fällen. Da die Gläubiger nur in Ausnahmen dem außergerichtlichen Plan zustimmten, die Mehrheit aber ablehnte, scheiterten in fast allen Fällen die außergerichtlichen Angebote. Nach wie vor waren die Gläubiger vor allem nicht mit sog. flexiblen Nullplänen bei vermögenslosen Schuldnern einverstanden.

Der geschätzte durchschnittliche Zeitaufwand für InsO-Fälle verringerte sich nur geringfügig auf 10,0 Stunden, blieb also im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahres. Von 312 Insolvenzfällen führten 39 (Vorjahr 57) aus unterschiedlichen Gründen nicht in ein Insolvenzverfahren. Einige Schuldner wechselten den Wohnort, so dass der Insolvenzantrag von uns nicht weiter bearbeitet werden konnte. Manche Klienten nahmen im Verlauf der Beratung wegen Krankheit, Suchtproblemen oder aus Altersgründen von der Beantragung eines Verfahrens Abstand. Nach Prüfung der Verbindlichkeiten wurde mehrfach festgestellt, dass Forderungen aus Geldstrafen oder Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung einen großen Teil der Gesamtverschuldung ausmachte und deshalb überwiegend keine Restschuldbefreiung erteilt würde.

Bei 2 gescheiterten Existenzgründern zeigte sich nach Vorliegen aller Unterlagen, dass kein Verbraucher- sondern ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen war. Die Beratung wurde nach Übergabe entsprechender Antragsformulare beendet. Klienten, welche noch in eigenen Immobilien wohnten, nahmen von einer Beantragung Abstand, um die Verwertung des Hauses nicht zu riskieren. Durch das drastische Anwachsen angemeldeter Neufälle erhöhte sich die Wartezeit im Durchschnitt des Jahres 2007 auf 8 Wochen. Da ab Mai 2007 nur 2 Beratungsfachkräfte (1,975 VbE) tätig waren (im Vorjahr im Durchschnitt 3 !) hatten die im letzten Quartal aufgenommenen Ratsuchenden 7 Monate Wartezeit bis zur Übernahme der Unterlagen. 2007 wurden insgesamt 258 Ratsuchende als Neuanmeldungen auf einer Warteliste registriert. Um den Klienten bis zur Aufnahme in die Beratung Hilfestellung geben zu können, nutzte die Mehrzahl telefonische Beratungen zur Klärung dringender Fragen, z. B. bei Lohn- und Kontenpfändungen, angekündigter Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher oder der eidesstattlichen Versicherung usw.. Ebenso händigten wir Musterschreiben aus, mit welchen die Schuldner ihre Gläubiger über Zahlungsunfähigkeit informieren konnten.

Wir sehen mehrere Ursachen für den extremen Anstieg der Neuanmeldungen von Überschuldeten. U. E. wirkten sich in 2007 einmal die Hartz-IV-Gesetze dramatisch auf die finanzielle Situation der Betroffenen aus. Weiterhin waren Niedriglöhne bei Klienten mit Arbeitsverhältnissen, verbunden mit einem starken Anstieg der Lebenshaltungskosten ein wesentlicher Grund für Zahlungsunfähigkeit. Nicht zuletzt trugen die Medien dazu bei, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung stärker als bisher als professionelle Hilfeleistung bekannt wurde (Internet, Fernsehserie „Raus aus den Schulden“ als modernes „Märchen“ usw.)

Die Ablehnung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für anwaltliche Insolvenzberatung durch das Amtsgericht führte dazu, dass wesentlich mehr Schuldner auf das kostenfreie Angebot unserer Beratungsstelle angewiesen waren. Wir schließen uns allerdings der Auffassung mehrerer Landgerichte und des BGH an, dass selbst unsere langen Wartezeiten durchaus zumutbar sind, um letztendlich durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren vollständige Restschuldbefreiung zu erlangen. Durch gewerbliche Schuldnerberatung und auch seitens der Anwaltschaft werden lediglich die formellen Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag bearbeitet, nicht aber eine ganzheitliche Beratung mit Analyse der Ursachen zur Vermeidung von Neuverschuldung, psycho-soziale Beratung, Budgetberatung, Versicherungsberatung u. a. geleistet. Wir lehnen es ab, auf Kosten der Qualität unserer Beratung noch mehr Neufälle als bisher in die Beratung aufzunehmen.

Außer durch eine, der extremen Nachfrage angepassten Erhöhung der Anzahl qualifizierter Fachkräfte, ist eine Senkung der Wartezeiten nicht möglich. Seit Jahren besteht ein guter Kontakt zum Insolvenzgericht Mühlhausen. Die jährlichen Zusammenkünfte der Arbeitsgruppe InsO, bestehend aus Richtern, Rechtspflegern, Treuhändern und Schuldnerberatern, trugen hervorragend zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit bei. Seitens der Insolvenzrichter wurde mehrfach die sehr gute Qualität der eingereichten Insolvenzanträge unserer Beratungsstelle gelobt.
Monika Röthling, Leiterin AWO Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Autor: nnz

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