Fr, 09:08 Uhr
18.01.2008
Die Würde des Menschen
Die nnz hatte in dieser Woche über die Kosten des Landkreises im Bereich Jugend und Soziales sowie deren Trend ausführlich berichtet. Heute können wir Ihnen Zahlen präsentieren, die jedem Kämmerer die Haare zu Berge stehen lassen...
Immer wieder werden Kunden von Versicherungen mit dem Drei-Säulenmodell der Altersvorsorge überschüttet und verängstigt. Gesetzliche Absicherung, betriebliche Absicherung, private Vorsorge. Das klingt schön und ist vielleicht auch richtig. Vor allem aber leben die so genannten West-Arbeitsbiographien nach und mit diesem Modell. Die Erwerbsbiographien in den neuen, den jungen Bundesländern sind anders. Gänzlich anders. Sie beinhalten kaum die private Vorsorge, sie beinhalten auch kaum die betriebliche Vorsorge. Und wenn, dann nur seit 1990 oder 1991.
Hinzu kommen im Osten Folgen der industriellen Umstrukturierungen, sprich der massenhafte Abbau von Arbeitsplätzen. Diesen Fakt bekommen die Sozialämter in den Kreisverwaltungen immer mehr zu spüren, auch das an der Nordhäuser Behringstraße. Richtig nachprüfbare und verwertbare Statistiken gibt es seit 2005, seit Einführung der so genannten Grundsicherung.
Menschen, die Anspruch auf eine Altersrente haben oder die erwerbsunfähig sind, nennt man landläufig Rentner. Nun gibt es jene Männer und Frauen, deren Rente so bescheiden ausfällt, daß sie davon – selbst nach dem Duktus des Gesetzgebers – nicht leben, nicht existieren können.
Im Jahr 2005 waren das im Landkreis Nordhausen 512 Frauen und Männer. Die verursachten Kosten in Höhe von 1,85 Millionen Euro. Ein Jahr später mußten 1,95 Millionen Euro für 653 Personen ausgezahlt werden. Und im vergangenen Jahr wurde die Grenze von zwei Millionen Euro überschritten. Exakt waren es 2,149 Millionen Euro, die an – jetzt schon – 702 Frauen und Männer ausgezahlt werden mußten. Die Interpretation dieser Zahlen fällt noch negativer aus, wenn man den jährlichen Bevölkerungsverlust des Landkreises Nordhausen von 1.000 Menschen hinzuzieht.
Es geht weiter. In der ARGE des Landkreises Nordhausen steht quasi die nächste notleidende Rentnergeneration schon in den Startlöchern. Von den ARGE-Mitarbeitern werden aktuell 1.013 Personen als Langzeitarbeitslose betreut, die zwischen 50 und 55 Jahre alt sind. Bei den über 55jährigen kommen noch einmal 1.148 hinzu. So sollen zwar in den kommenden Jahren dank vieler Bundesprogrammen mit wohlklingenden Namen jährlich 100 davon in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden, doch letztlich ist das der berühmte Tropfen auf den nicht minder bekannten Stein.
Im Umkehrschluß bedeutet daß, der Landkreis Nordhausen wird für die kommenden Haushalte wesentlich mehr Geld für diesen Personenkreis aufwenden müssen. Und letztlich mal abgesehen von den nackten Zahlen: Wie muß sich jemand vorkommen, der vielleicht sein Leben lang gearbeitet hat, und am Ende dieses Arbeitslebens als Bittsteller zu irgendeiner Behörde gehen muß? Ist das wirklich noch vereinbar mit dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes?
Autor: psgImmer wieder werden Kunden von Versicherungen mit dem Drei-Säulenmodell der Altersvorsorge überschüttet und verängstigt. Gesetzliche Absicherung, betriebliche Absicherung, private Vorsorge. Das klingt schön und ist vielleicht auch richtig. Vor allem aber leben die so genannten West-Arbeitsbiographien nach und mit diesem Modell. Die Erwerbsbiographien in den neuen, den jungen Bundesländern sind anders. Gänzlich anders. Sie beinhalten kaum die private Vorsorge, sie beinhalten auch kaum die betriebliche Vorsorge. Und wenn, dann nur seit 1990 oder 1991.
Hinzu kommen im Osten Folgen der industriellen Umstrukturierungen, sprich der massenhafte Abbau von Arbeitsplätzen. Diesen Fakt bekommen die Sozialämter in den Kreisverwaltungen immer mehr zu spüren, auch das an der Nordhäuser Behringstraße. Richtig nachprüfbare und verwertbare Statistiken gibt es seit 2005, seit Einführung der so genannten Grundsicherung.
Menschen, die Anspruch auf eine Altersrente haben oder die erwerbsunfähig sind, nennt man landläufig Rentner. Nun gibt es jene Männer und Frauen, deren Rente so bescheiden ausfällt, daß sie davon – selbst nach dem Duktus des Gesetzgebers – nicht leben, nicht existieren können.
Im Jahr 2005 waren das im Landkreis Nordhausen 512 Frauen und Männer. Die verursachten Kosten in Höhe von 1,85 Millionen Euro. Ein Jahr später mußten 1,95 Millionen Euro für 653 Personen ausgezahlt werden. Und im vergangenen Jahr wurde die Grenze von zwei Millionen Euro überschritten. Exakt waren es 2,149 Millionen Euro, die an – jetzt schon – 702 Frauen und Männer ausgezahlt werden mußten. Die Interpretation dieser Zahlen fällt noch negativer aus, wenn man den jährlichen Bevölkerungsverlust des Landkreises Nordhausen von 1.000 Menschen hinzuzieht.
Es geht weiter. In der ARGE des Landkreises Nordhausen steht quasi die nächste notleidende Rentnergeneration schon in den Startlöchern. Von den ARGE-Mitarbeitern werden aktuell 1.013 Personen als Langzeitarbeitslose betreut, die zwischen 50 und 55 Jahre alt sind. Bei den über 55jährigen kommen noch einmal 1.148 hinzu. So sollen zwar in den kommenden Jahren dank vieler Bundesprogrammen mit wohlklingenden Namen jährlich 100 davon in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden, doch letztlich ist das der berühmte Tropfen auf den nicht minder bekannten Stein.
Im Umkehrschluß bedeutet daß, der Landkreis Nordhausen wird für die kommenden Haushalte wesentlich mehr Geld für diesen Personenkreis aufwenden müssen. Und letztlich mal abgesehen von den nackten Zahlen: Wie muß sich jemand vorkommen, der vielleicht sein Leben lang gearbeitet hat, und am Ende dieses Arbeitslebens als Bittsteller zu irgendeiner Behörde gehen muß? Ist das wirklich noch vereinbar mit dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes?


