Di, 11:01 Uhr
11.12.2007
Hintergründe zur Stiftung
Hinter vielen Stiftungen verbirgt sich eine Geschichte von Menschen und Institutionen, ihren Visionen und Idealen. So auch bei der Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen. Die nnz erklärt, wie und wo gemeinnützige Vereine und Institutionen Anträge auf Förderung stellen können...
Die grundsätzliche Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen ist vor allem auch deshalb in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, da sich unsere Gesellschaft und ihre Unternehmen in den letzten Jahrzehnten über den wirtschaftlichen Erfolg definiert und legitimiert haben. Diese Entwicklung scheint nunmehr zu einem Höhepunkt gekommen zu sein. Hier stellt sich die Frage, ob Gewinnmaximierung und Renditesteigerung die einzigen Kriterien für die Bewertung von Unternehmen sein können. Die Kreissparkasse Nordhausen ist ein besonders gutes Beispiel für ein Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft, da sie in einem sozialen Kontext steht und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Eines von zahlreichen Beispielen ist die Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen.
Eine Stiftung ist wie keine andere Organisationsform in der Lage, langfristige Ziele zu erreichen und nachhaltig auf Probleme einzugehen. Die Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Kreissparkasse Nordhausen und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl im Landkreis Nordhausen. Da das Stiftungsvermögen hier erwirtschaftet wurde, entspricht es dem ausdrücklichen Wunsch der Sparkasse als Stifterin, dass die Förderung und Unterstützung durch die Stiftung auf Dauer ausschließlich solchen Projekten zu Gute kommt, die eng mit dem Gebiet des heutigen Landkreises Nordhausen verbunden sind. Mit ihrer Unterstützung für die Region grenzt sich die Sparkasse mit ihrer Stiftung auch deutlich von anderen Bankgruppen ab.
Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nordhausen fördert die Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen gesellschaftliches Engagement im Geschäftsgebiet. Satzungsgemäß werden ausschließlich gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke unterstützt, wobei die Stiftung nicht an einen speziellen Zweck gebunden ist. Ziel ist die breite Unterstützung von regionalen Maßnahmen und Projekten - ob Förderung und Unterstützung des Sports, der Kunst und Kultur, der Bildung und des Sozialen oder der Wissenschaft, des Denkmalschutzes und der Religion. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht jedoch nicht.
Wie funktioniert eine Antragstellung an die Stiftung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es zielführend, einen inhaltlich überzeugenden Förderantrag zu stellen. Der Antrag ist sozusagen die Visitenkarte des Projektträgers. Wer andere für sein Vorhaben begeistern will, muss selbst begeistert sein! Überzeugt sein vom eigenen Projekt, die Wichtigkeit deutlich machen, Spaß an der eigenen Arbeit vermitteln - all das sollte zu erkennen sein. Das Antragsformular steht auf der Internetseite der Sparkasse (www.kreissparkasse-nordhausen.de) zum Abruf bereit bzw. kann telefonisch oder per e-mail angefordert werden.
Zweimal im Jahr beschließt das Stiftungskuratorium auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes über die eingehenden Anträge. Da eine rückwirkende Förderung durch die Stiftung generell nicht erfolgt, sollten die Anträge zeitig gestellt werden. Selbstverständlich ist der Einsatz und die Verwendung der Fördergelder nachzuweisen. Für eine Dokumentation des Projekts gibt es viele Möglichkeiten. Allerdings eignet sich nicht jedes Projekt für eine aufwendige Dokumentation. Als Mindeststandard sollten jedoch ein kurzer Projektbericht, Fotos und eine Sammlung der Pressekritiken vorliegen.
nnz-Service
Hier finden Sie alle Einzelheiten zur Sparkassenstiftung.
Autor: nnzDie grundsätzliche Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen ist vor allem auch deshalb in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, da sich unsere Gesellschaft und ihre Unternehmen in den letzten Jahrzehnten über den wirtschaftlichen Erfolg definiert und legitimiert haben. Diese Entwicklung scheint nunmehr zu einem Höhepunkt gekommen zu sein. Hier stellt sich die Frage, ob Gewinnmaximierung und Renditesteigerung die einzigen Kriterien für die Bewertung von Unternehmen sein können. Die Kreissparkasse Nordhausen ist ein besonders gutes Beispiel für ein Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft, da sie in einem sozialen Kontext steht und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Eines von zahlreichen Beispielen ist die Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen.
Eine Stiftung ist wie keine andere Organisationsform in der Lage, langfristige Ziele zu erreichen und nachhaltig auf Probleme einzugehen. Die Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Kreissparkasse Nordhausen und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl im Landkreis Nordhausen. Da das Stiftungsvermögen hier erwirtschaftet wurde, entspricht es dem ausdrücklichen Wunsch der Sparkasse als Stifterin, dass die Förderung und Unterstützung durch die Stiftung auf Dauer ausschließlich solchen Projekten zu Gute kommt, die eng mit dem Gebiet des heutigen Landkreises Nordhausen verbunden sind. Mit ihrer Unterstützung für die Region grenzt sich die Sparkasse mit ihrer Stiftung auch deutlich von anderen Bankgruppen ab.
Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nordhausen fördert die Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen gesellschaftliches Engagement im Geschäftsgebiet. Satzungsgemäß werden ausschließlich gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke unterstützt, wobei die Stiftung nicht an einen speziellen Zweck gebunden ist. Ziel ist die breite Unterstützung von regionalen Maßnahmen und Projekten - ob Förderung und Unterstützung des Sports, der Kunst und Kultur, der Bildung und des Sozialen oder der Wissenschaft, des Denkmalschutzes und der Religion. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht jedoch nicht.
Wie funktioniert eine Antragstellung an die Stiftung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es zielführend, einen inhaltlich überzeugenden Förderantrag zu stellen. Der Antrag ist sozusagen die Visitenkarte des Projektträgers. Wer andere für sein Vorhaben begeistern will, muss selbst begeistert sein! Überzeugt sein vom eigenen Projekt, die Wichtigkeit deutlich machen, Spaß an der eigenen Arbeit vermitteln - all das sollte zu erkennen sein. Das Antragsformular steht auf der Internetseite der Sparkasse (www.kreissparkasse-nordhausen.de) zum Abruf bereit bzw. kann telefonisch oder per e-mail angefordert werden.
Zweimal im Jahr beschließt das Stiftungskuratorium auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes über die eingehenden Anträge. Da eine rückwirkende Förderung durch die Stiftung generell nicht erfolgt, sollten die Anträge zeitig gestellt werden. Selbstverständlich ist der Einsatz und die Verwendung der Fördergelder nachzuweisen. Für eine Dokumentation des Projekts gibt es viele Möglichkeiten. Allerdings eignet sich nicht jedes Projekt für eine aufwendige Dokumentation. Als Mindeststandard sollten jedoch ein kurzer Projektbericht, Fotos und eine Sammlung der Pressekritiken vorliegen.
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