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Mi, 13:05 Uhr
05.12.2007

Volksbegehren gestoppt (2)

Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat das Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen“ gestoppt. Wir haben ausführlich informiert. Was sagen nun die im Landtag vertretenen Parteien dazu? Hier die SPD-Fraktion.


Das Urteil der Verfassungsrichter ist kein Sieg für die CDU-Landesregierung“, mit diesen Worten kommentiert SPD-Familienpolitikerin Birgit Pelke die heute vom Verfassungsgerichtshof in Weimar getroffene Entscheidung über die Zulässigkeit des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik in Thüringen“. Pelke sicherte den Initiatoren des Volksbegehrens bei ihrem weiteren Vorgehen jede Unterstützung der SPD-Fraktion zu: „Wir werden alle parlamentarischen Möglichkeiten prüfen, die das Volksbegehren schnell zum Erfolg führen werden“, sagt Pelke.

Dass die Verfassungsrichter das Volksbegehren für unzulässig erklärt haben, sei kein Grund für den Trägerkreis und seine Unterstützer, im Bemühen um eine bessere Familienpolitik in Thüringen nachzulassen, im Gegenteil: „Die Bedingungen in Kindergärten haben sich seit Einführung der so genannten Familienoffensive nachweislich verschlechtert.“

Elternbeiträge mussten erhöht werden, Erzieherinnen seien entlassen worden, die Arbeitsbelastung in den Einrichtungen sei gestiegen. Die Kinder, deren Eltern und Erzieher müssten bis auf weiteres mit den Folgen einer verkorksten CDU-Familienpolitik leben, so Pelke. Das Hauptanliegen der Initiative, ein Volksbegehren für die Förderung der Thüringer Kindergärten zu den alten Bedingungen herbei zu führen und
die Elternbeiträge zu begrenzen, sei zwar aufgeschoben, nicht aber ad acta gelegt.

Die SPD-Familienpolitikerin ist enttäuscht, dass das Verfassungsgericht mit seiner Mehrheit keine Entscheidung über die zentrale Frage des Volksbegehrens - den angeblichen Eingriff in den Landeshaushalt - getroffen hat. Damit sei weder der Landesregierung noch den Initiatoren des Volksbegehrens geholfen: Die Frage, ob und in wieweit Bürgerinitiativen für ein sinnvolles Anliegen in den Landeshaushalt eingreifen dürfen, bleibe somit ungeklärt.
Autor: nnz

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