Mo, 12:41 Uhr
25.03.2002
Vom Teppichhändler zum Recycler
Niedergebra/Mühlhausen (nnz). Viel wurde in den zurückliegenden Jahren über die Recycling-Firma eines Herrn Rana in Niedergebra geschrieben. Jetzt beschäftigt sich die Justiz mit dem geschäftigen Unternehmer.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen den 49jährigen Z. Rana Anklage wegen Subventionsbetrug am Landgericht in Mühlhausen erhoben. Dem Unternehmer aus dem Main-Taunus-Kreis wird vorgeworfen, von 1995 bis 1997 Investitionszulagen und Investitionszuschüsse in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zu Unrecht beantragt und erhalten zu haben. Rana war von März 1994 bis Dezember 1997 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Recyclingfirma in Niedergebra.
Er soll in den Investitionszulageanträgen der Jahre 1994 bis 1996 falsche Angaben gemacht haben, so dass ihm Zulagen in Höhe von 266.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt wurden. Weiterhin soll er von der Thüringer Aufbaubank Zuschüsse in Höhe von rund zwei Millionen Euro erhalten haben. Entgegen der Darstellung des Angeklagten in den Anträgen soll es zu keinen förderfähigen Investitionen gekommen sein.
Der Angeklagte ist nicht einschlägig vorbestraft. Der in Pakistan geborene Geschäftsmann hat unter anderem Wirtschaftswissenschaft studiert und beschäftigt sich seit 1979 als selbständiger Kaufmann mit dem Im und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere mit Textilien und Orientteppichen. Seit 1986 handelt er auch mit Abfällen. Zu den Vorwürfen hat sich Rana bislang nicht geäußert. Er hat bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen.
Autor: nnzDie Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen den 49jährigen Z. Rana Anklage wegen Subventionsbetrug am Landgericht in Mühlhausen erhoben. Dem Unternehmer aus dem Main-Taunus-Kreis wird vorgeworfen, von 1995 bis 1997 Investitionszulagen und Investitionszuschüsse in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zu Unrecht beantragt und erhalten zu haben. Rana war von März 1994 bis Dezember 1997 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Recyclingfirma in Niedergebra.
Er soll in den Investitionszulageanträgen der Jahre 1994 bis 1996 falsche Angaben gemacht haben, so dass ihm Zulagen in Höhe von 266.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt wurden. Weiterhin soll er von der Thüringer Aufbaubank Zuschüsse in Höhe von rund zwei Millionen Euro erhalten haben. Entgegen der Darstellung des Angeklagten in den Anträgen soll es zu keinen förderfähigen Investitionen gekommen sein.
Der Angeklagte ist nicht einschlägig vorbestraft. Der in Pakistan geborene Geschäftsmann hat unter anderem Wirtschaftswissenschaft studiert und beschäftigt sich seit 1979 als selbständiger Kaufmann mit dem Im und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere mit Textilien und Orientteppichen. Seit 1986 handelt er auch mit Abfällen. Zu den Vorwürfen hat sich Rana bislang nicht geäußert. Er hat bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen.

