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Do, 11:39 Uhr
15.11.2007

Die lauteste Straße?

Nordhausen (nnz). Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Deutschland trat am 30. Juni 2005 in Kraft. In Nordhausen ist die B 4 "abgehört" worden...


Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Ermittlung und Dokumentation der Lärmbelästigung sowie die Anzahl der Betroffenen in Ballungsräumen (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) und an Hauptverkehrsstraßen (3 bis 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr) vor. „Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hat die Lärmkartierung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Nordhausen durchgeführt“, sagte jetzt der Amtsleiter für Umwelt und Grünordnung, Steffen Meyer.

Die Bundesstraße B4 im Bereich Grimmelallee-Parkallee-Harzstraße und die Freiherr-vom-Stein-Straße, eine Landesstraße, habe das Kriterium der drei bzw. sechs Millionen Fahrzeuge pro Jahr erfüllt und so wurde jedes betroffene Haus katastergenau aufgenommen und mit Einwohnerzahlen gekoppelt.

Interessierte Bürger können sich das Kartierungsergebnis auf der Homepage der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie unter „Punkt Lärm und Erschütterungen/Lärmkartierung Kommunen“ ansehen. Auf dieser Homepage findet man auch die Luftschadstoffmessungen des Messcontainers in der Arnoldstraße.

Bis 2008 seien von den Kommunen für die ausgewählten Straßenabschnitte Lärmaktionspläne aufzustellen und über die Landesbehörden an die EU weiterzuleiten, erläutert der Umweltamtsleiter. Mit dieser Umgebungslärmrichtlinie habe die Europäische Union ein Konzept zum Umgebungslärm vorgelegt, das insbesondere von den Geräuschquellen Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe ausgehe und die Qualität der Lärmminderungsplanung in Deutschland verbessern und vereinheitlichen solle.
Autor: nnz

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