Mo, 10:55 Uhr
29.10.2007
Richter Kropp: Posse auf dem Possen
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im Kyffhäuserkreis wie auch anderswo kann man wunderliche Sachen erleben. Da wurde im Bereich des Possenparkplatzes am 13.12.2006 ein Pferd durch einen Tierarzt gechippt, also mit einem technischen Datenträger gekennzeichnet, weil es in den Ställen witterungsbedingt nicht so passte. Das allerdings paßte wiederum einem Herrn nicht.
Naturgemäß blockierte man durch diese Tätigkeit den Parkplatz. Ein ankommender Wagen mit Alfred D. (58, Name geändert) nebst Tochter hatten dabei das Nachsehen: Es gab kein Weiterkommen. So wurde D. laut und fing an, auf die dicken Mercedes-Fahrer zu schimpfen, diese meinten wohl, sich alles erlauben zu können. Nunmehr artete das Ganze aus, Autofahrer D. und der Tierarzt begannen sich wechselseitig massiv zu beleidigen, mit den in Deutschland üblichen derben Worten. Zudem drohte man sich auch gegenseitig Schläge an.
Damit nicht genug, als D. auf den Parkplatz gefahren war, soll ihn der Tierarzt beim Verlassen des Platzes angefahren haben. Oder auch nicht, denn der Tierarzt schrieb in seiner Anzeige, dass D. zu seinem Wagen gekommen sei und mit den Worten: Dich zeige ich jetzt wegen Körperverletzung an, seine Hose an der Stoßstange des Tierarztes dreckig gerieben habe.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte die Anzeige gegen den Tierarzt wegen Beleidigung und Körperverletzung eingestellt, gegen D. aber wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung einen Strafbefehl beantragt.
Gegen diesen hatte D. Einspruch eingelegt, so dass das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt wurde. Zahlreiche Zeugen waren zu hören, ein eindeutiges Bild ergab sich nicht. Beide Beteiligte hatten die Stimmung auf dem Parkplatz aufgeheizt, so ein neutraler Zeuge. Für die angebliche Körperverletzung gab es dann keine neutralen Zeugen mehr.
Amtsrichter Christian Kropp beendete die Posse auf dem Possen, er stellte auch das Verfahren gegen D. ein. Das hätte eigentlich auch früher geschehen können, so Kropp mit kritischem Blick zur Staatsanwaltschaft. Auch hier müsse gleiches Recht für alle gelten.
Autor: nnzNaturgemäß blockierte man durch diese Tätigkeit den Parkplatz. Ein ankommender Wagen mit Alfred D. (58, Name geändert) nebst Tochter hatten dabei das Nachsehen: Es gab kein Weiterkommen. So wurde D. laut und fing an, auf die dicken Mercedes-Fahrer zu schimpfen, diese meinten wohl, sich alles erlauben zu können. Nunmehr artete das Ganze aus, Autofahrer D. und der Tierarzt begannen sich wechselseitig massiv zu beleidigen, mit den in Deutschland üblichen derben Worten. Zudem drohte man sich auch gegenseitig Schläge an.
Damit nicht genug, als D. auf den Parkplatz gefahren war, soll ihn der Tierarzt beim Verlassen des Platzes angefahren haben. Oder auch nicht, denn der Tierarzt schrieb in seiner Anzeige, dass D. zu seinem Wagen gekommen sei und mit den Worten: Dich zeige ich jetzt wegen Körperverletzung an, seine Hose an der Stoßstange des Tierarztes dreckig gerieben habe.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte die Anzeige gegen den Tierarzt wegen Beleidigung und Körperverletzung eingestellt, gegen D. aber wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung einen Strafbefehl beantragt.
Gegen diesen hatte D. Einspruch eingelegt, so dass das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt wurde. Zahlreiche Zeugen waren zu hören, ein eindeutiges Bild ergab sich nicht. Beide Beteiligte hatten die Stimmung auf dem Parkplatz aufgeheizt, so ein neutraler Zeuge. Für die angebliche Körperverletzung gab es dann keine neutralen Zeugen mehr.
Amtsrichter Christian Kropp beendete die Posse auf dem Possen, er stellte auch das Verfahren gegen D. ein. Das hätte eigentlich auch früher geschehen können, so Kropp mit kritischem Blick zur Staatsanwaltschaft. Auch hier müsse gleiches Recht für alle gelten.

