Mi, 13:49 Uhr
24.10.2007
Ärzte-Check: Geht nicht, gibt’s nicht
Nordhausen (nnz). Was wird den Ärzten in diesen Landen nicht alles vorgeworfen? Sie seien nur hinter dem Geld her, sie sehen Patienten nur als Kostenfaktoren. Die Wartezeiten bei Fachärzten erstrecken sich auf Monate. Trifft das auch für den Landkreis Nordhausen zu? Gibt es auch hier eine so genannte Zwei-Klassen-Medizin. Die nnz hat einen Test gemacht...
Eigentlich sind diese Vorurteile alles Quatsch, vorausgesetzt, man ist nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. So viel Unterschied muss schon sein. Hier einige Beispiele:
Die Orthopäden: Eine Facharztpraxis in der Nordhäuser Bahnhofstraße. Eine freundliche Stimme bekennt fast mitleidsvoll, dass man erst für den März (immerhin 2008) neue Termine vergeben könne. Ich bin doch aber in einer privaten Versicherung, bekennt der Anrufer. Na, das ist doch etwas anderes! Der Doktor ist in der nächsten Woche nicht da, am 12. November können Sie aber einen Termin bekommen.
Die Augenärzte: Eine Praxis für Augenheilkunde in der Nähe des Nordhäuser Bahnhofes. In diesem Jahr können wir keine neuen, gesetzlich versicherten Patienten mehr aufnehmen. Sie können gern im Januar wegen eines Termins noch mal nachfragen. Dann das Tor zum Termin: Privat versichert. Aber natürlich, da geht es schon am 14. November 2008, die Uhrzeit können Sie sich ansuchen, so die Stimme am Enpfangstresen. Eine Alternative für gesetzlich Versicherte bietet die Praxis dennoch an: Selbst bezahlen, exakt 38,50 Euro, die Praxisgebühr und eine Standarduntersuchung inklusive.
Eine weitere Praxis in diesem Areal ist noch entgegenkommender. Als Privatpatient kann ich mir den Behandlungstag und die Uhrzeit aussuchen. Am Besten nächste Woche, am 11. November? Kein Problem! Für gesetzliche Versicherte keine Chance, in diesem Jahr.
Es geht aber auch anders als hier bislang beschrieben: Eine Facharztpraxis für Orthopädie in Bleicherode bietet selbst gesetzlich Versicherten einen Termin bereits für den 16. November diesen Jahres an. Noch eleganter löst eine Facharztpraxis für Neurologie in Nordhausen das Problem. Dort gibt es den nächsten freien Termin zwar erst im Februar, man macht jedoch keine Unterschiede zwischen privat und gesetzlich versicherten Patienten.
Die nnz hat natürlich auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen nachgefragt. Aus Weimar erhielten wir dazu folgendes Statement: In den neuen Bundesländern gibt es nur ca. 3 Prozent Privatversicherte gegenüber ca. 97 Prozent gesetzlich Krankenversicherten. Es ist Ärzten erlaubt, spezielle Privatsprechstunden vorzuhalten. Bei einer so geringen Anzahl von Privatversicherten ist eine kürzere Wartezeit nachvollziehbar", so der Vorstand der KVT und weiter: "Bei der Qualität der Behandlung liegen keine Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten vor. Bei extremen Wartezeiten, die einer Behandlungsablehnung gleichkommen, können sich die Versicherten über www.kvt.de über weitere Ärzte vor Ort informieren.
Dem ist sicher noch vieles hinzuzufügen, Fakt ist: Eine Zweiklassenmedizin im Landkreis Nordhausen: Ja und Nein. Gerade das letzte Beispiel zeigt eine Verfahrensweise, die dem Grundgesetz sehr nahe kommt. Im Artikel 3 steht dort geschrieben: Alle Menschen sind (vor dem Gesetz) gleich. Wenn allerdings die Euros und Cents mit ins Spiel kommen, dann hört diese Gleichheit auf - für 97 Prozent.
Autor: nnzEigentlich sind diese Vorurteile alles Quatsch, vorausgesetzt, man ist nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. So viel Unterschied muss schon sein. Hier einige Beispiele:
Die Orthopäden: Eine Facharztpraxis in der Nordhäuser Bahnhofstraße. Eine freundliche Stimme bekennt fast mitleidsvoll, dass man erst für den März (immerhin 2008) neue Termine vergeben könne. Ich bin doch aber in einer privaten Versicherung, bekennt der Anrufer. Na, das ist doch etwas anderes! Der Doktor ist in der nächsten Woche nicht da, am 12. November können Sie aber einen Termin bekommen.
Die Augenärzte: Eine Praxis für Augenheilkunde in der Nähe des Nordhäuser Bahnhofes. In diesem Jahr können wir keine neuen, gesetzlich versicherten Patienten mehr aufnehmen. Sie können gern im Januar wegen eines Termins noch mal nachfragen. Dann das Tor zum Termin: Privat versichert. Aber natürlich, da geht es schon am 14. November 2008, die Uhrzeit können Sie sich ansuchen, so die Stimme am Enpfangstresen. Eine Alternative für gesetzlich Versicherte bietet die Praxis dennoch an: Selbst bezahlen, exakt 38,50 Euro, die Praxisgebühr und eine Standarduntersuchung inklusive.
Eine weitere Praxis in diesem Areal ist noch entgegenkommender. Als Privatpatient kann ich mir den Behandlungstag und die Uhrzeit aussuchen. Am Besten nächste Woche, am 11. November? Kein Problem! Für gesetzliche Versicherte keine Chance, in diesem Jahr.
Es geht aber auch anders als hier bislang beschrieben: Eine Facharztpraxis für Orthopädie in Bleicherode bietet selbst gesetzlich Versicherten einen Termin bereits für den 16. November diesen Jahres an. Noch eleganter löst eine Facharztpraxis für Neurologie in Nordhausen das Problem. Dort gibt es den nächsten freien Termin zwar erst im Februar, man macht jedoch keine Unterschiede zwischen privat und gesetzlich versicherten Patienten.
Die nnz hat natürlich auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen nachgefragt. Aus Weimar erhielten wir dazu folgendes Statement: In den neuen Bundesländern gibt es nur ca. 3 Prozent Privatversicherte gegenüber ca. 97 Prozent gesetzlich Krankenversicherten. Es ist Ärzten erlaubt, spezielle Privatsprechstunden vorzuhalten. Bei einer so geringen Anzahl von Privatversicherten ist eine kürzere Wartezeit nachvollziehbar", so der Vorstand der KVT und weiter: "Bei der Qualität der Behandlung liegen keine Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten vor. Bei extremen Wartezeiten, die einer Behandlungsablehnung gleichkommen, können sich die Versicherten über www.kvt.de über weitere Ärzte vor Ort informieren.
Dem ist sicher noch vieles hinzuzufügen, Fakt ist: Eine Zweiklassenmedizin im Landkreis Nordhausen: Ja und Nein. Gerade das letzte Beispiel zeigt eine Verfahrensweise, die dem Grundgesetz sehr nahe kommt. Im Artikel 3 steht dort geschrieben: Alle Menschen sind (vor dem Gesetz) gleich. Wenn allerdings die Euros und Cents mit ins Spiel kommen, dann hört diese Gleichheit auf - für 97 Prozent.


