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Do, 07:38 Uhr
18.10.2007

Manfred Grund: Endlich angeschoben

Nordhausen (nnz). Die Bundesregierung stimmte gestern für den Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung. Manfred Grund, CDU-Bundestagsabgeordneter für Nordthüringen, begrüßt die Entscheidung als ersten Schritt im Gesetzgebungsverfahren und begründet sie in der nnz.


Die Koalition verfolgt das Ziel, die Situation von Pflegebedürftigen und Pflegediensten nachhaltig zu verbessern. Die Koalitionspartner waren sich im Juni über die Eckpunkte einer Pflegereform einig geworden. Diese Eckpunkte beschloss die Ministerrunde in Berlin. Der Gesetzentwurf wird dem Bundesrat zugeleitet und anschließend im Bundestag beraten.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ sieht mehr Leistungen für Demenzkranke und eine stufenweise bessere Bezahlung der ambulanten Pflege vor. Berufstätige Angehörige sollen bis sechs Monate eine unbezahlte Pflegezeit nehmen können. Die Pflegekassen werden verpflichtet, Fallmanager für je einhundert Pflegebedürftige zu beschäftigen. Heime und Pflegedienste sollen nach drei statt fünf Jahren kontrolliert werden. Prüfberichte sind im Internet zu veröffentlichen.

Der Pflegebeitrag steigt zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose auf 2,2 Prozent. Private Versicherer müssen einen Basistarif für die Pflegeversicherung anbieten. Die Mehreinnahmen decken Leistungsverbesserungen bis Ende 2014 ab.

Erstmals seit 1995 werden die Pflegesätze angepasst. Im ambulanten Bereich steigen demnach die Leistungen in
· Pflegestufe eins von 2008 bis 2012 schrittweise von 384 auf 450 Euro,
· Pflegestufe zwei von 921 auf 1.100 Euro und
· Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro im Monat.

Die stationären Pflegesätze in den Stufen eins und zwei bleiben bis 2012 unverändert, in Stufe drei steigen sie von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro bei Härtefällen.

Beginnend 2015 werden Leistungen nach drei Jahren dynamisiert. Ebenso das Pflegegeld. Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen Anspruch auf eine Freistellung bis zu sechs Monaten, unbezahlt, aber sozialversichert vom Arbeitgeber mit Recht auf Rückkehr (Pflegezeit). Der Anspruch gilt gegenüber einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Außerdem wird Beschäftigten in akut auftretenden Pflegesituationen ein Anspruch auf eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage gewährt.

Die Leistungen für Menschen Demenz, Alzheimer sowie psychisch Kranke und geistig Behinderte steigen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr. Für je 20.000 Einwohner soll ein Pflegestützpunkt eingerichtet werden. Diese stimmen die wohnortnahen Angebote für Pflegebedürftige und Angehörige ab und vernetzten sie.

Gute Pflege und Rehabilitation lohnen sich: Werden Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe eingruppiert, erhalten die Heime dafür einmalig 1.536 Euro. Die Qualitätssicherung wird fester. Die Regelprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen soll nach drei Jahren erfolgen. Unangemeldete Kontrollen sind für bestimmte Prüfverfahren zwingend vorgeschrieben.

Gesetzliche Pflegekassen können Pflege-Zusatzversicherungen anbieten. Entgegen dem Wunsch der SPD sieht die Pflegereform eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege von Angehörigen nicht vor.

Um alle Vorhaben solide zu finanzieren, ist zugleich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 % anzuheben, betont Abgeordneter Grund. „Dennoch ist es uns gelungen, trotz dieser Leistungsausweitung in der Pflege, die Lohnzusatzkosten stabil zu halten“, denn gleichzeitig sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte.

Auch Rentner sind an der Finanzierung der neuen Leistungen beteiligt, von denen sie am stärksten profitieren. Es wird jedoch keine einseitige Belastung der Rentner geben, versichert Manfred Grund. Vielmehr wird die finanzielle Mehrbelastung durch eine Rentenerhöhung im kommenden Jahr ausgeglichen. Es ist nach Grunds Worten absehbar, dass diese Erhöhung der Renten deutlich über dem Steigerungsbetrag der Pflegeversicherung liegen wird. Deutschland besitzt ein sehr gutes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit abnehmender Arbeitslosigkeit und steigenden Löhnen. Dies sind die entscheidenden Faktoren für eine anhaltende Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme und davon profitieren ganz wesentlich nicht zuletzt auch die Rentner.
Autor: nnz

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