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Mo, 10:55 Uhr
15.10.2007

Richter Kropp: Übergriffe auf Behinderte

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Manche Personen kommen schnell in die Rolle von Opfern: junge behinderte Menschen. Wo Erwachsene eher wegsehen, sind Jugendliche direkter. Da wird schnell ein hässlicher Spitzname kreiert oder viel schlimmer das Opfer geschlagen und getreten. Mit einem solchen Fall hatte es der Jugendrichter des Amtsgerichts Sondershausen jetzt zu tun...


Das Opfer war hier die vierzehnjährige, geistig behinderte Sophie aus dem Kyffhäuserkreis, die das örtliche Förderzentrum besucht. Im Dezember vergangenen Jahres wurde sie Opfer eines körperlichen Übergriffs. Vier vierzehn bis sechszehnjährige Jugendliche aus der Parallelklasse hatten sie mehrfach getreten und geschlagen, so dass ihr übel wurde und sie Beckenprellungen erlitt.

Die Täter waren alle nicht vorbelastet, aber auch nur zum Teil geständig. Da wurde viel herumgedruckst und geleugnet, so dass Amtsrichter Christian Kropp sehr deutlich wurde und den Tätern bei der vorliegenden klaren Beweislage drastische Maßnahmen angedroht. Am Richtertisch als auch beim Staatsanwalt herrschte sichtbares Unverständnis für das Einlassungsverhalten der Jugendlichen. Doch dann kam Sophie und machte mit ihrer deutlichen Aussage alles klar. Zu eindeutig konnte die junge Frau sich an Schläge und Tritte erinnern.

Das Urteil lautete dann auf Sozialstunden für die Täter. Auch ein Arrest sei in Betracht gekommen, so Amtsrichter Kropp. Doch entscheidend sei gewesen, dass man wieder miteinander rede und bei Problemen den Kontakt mit einem Schulsprecher suche. Sophie war an diesem Tag dann noch einmal Zeugin vor dem Amtsgericht Sondershausen. Am 31.01.2007 war sie beim Busbahnhof in Sondershausen von einer Siebzehnjährigen ins Gesicht geschlagen worden.

Diese mehrfach vorbestrafte Problemtäterin kam dann nicht so glimpflich davon: zwei Wochen Dauerarrest führten zu Tränen auf der Anklagebank.
Das junge Opfer ist das Ganze recht gefasst angegangen. Es bleibt zu hoffen, dass die Übergriffe gegen sie jetzt aufhören. Alle Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz

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