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Di, 08:40 Uhr
05.03.2002

Beschwerde jetzt schon mit Teilerfolg

Nordhausen (nnz). Am Donnerstag blicken mehrere Thüringer Städte, darunter auch nach Nordhausen, nach Weimar. Am Verfassungsgerichtshof wird über eine Verfassungsbeschwerde verhandelt.


Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wird am Donnerstag über die Verfassungsbeschwerde von verschiedenen Thüringer Städten und Gemeinden mündlich verhandeln. Beschwerdeführer ist neben den Städten Gera und Waltershausen auch die Stadt Nordhausen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Anfang 1998 in Kraft getretene „Erste Änderungsgesetz zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz“.

Was in Weimar unter dem Aktenzeichen 14/98 behandelt wird ist eigentlich einfach erklärt. Vom Land übertragene Aufgaben an die Stadt, welche nicht entsprechend finanziert werden sind zum Beispiel die Ordnungsbehörde und Gewerbeangelegenheiten. Nach Ansicht der Stadt Nordhausen sind einige Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes deswegen verfassungswidrig, weil sie das durch das vom Finanzausgleichsgesetz von 1995 bestimmte kommunale Finanzierungssystem verfassungswidrig fortführen. Dieses System ist mit Artikel 93 der Thüringer Verfassung nicht vereinbar, weil es sich nicht in ausreichendem Maß an den, den Thüringer Städten und Gemeinden überbürdeten Aufgaben orientiert.

Die verbleibende freie finanzielle Spitze ist in der Rechtsprechung mit etwa 10 Prozent, welche gerade noch eine kommunale Selbstverwaltung im Sinne des Artikels 91 und 93 der Thüringer Verfassung garantieren soll, anerkannt. Eine geringere Finanzausstattung ist in jedem Fall dann verfassungswidrig, wenn die übertragenen Aufgaben zu Lasten der Finanzmittel der Kommunen diese freie Spitzen nicht mehr gewährleisten.

Die Stadt Nordhausen liegt nur unbedeutend über diesem Grenzwert. Deutlich wird dies an den in der Vergangenheit immer wieder vorgenommenen Abstrichen in der Finanzierung der Selbstverwaltungsbereiche und der seit Jahren andauernden und fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierung. Bereits im Vorfeld ist jedoch festzustellen, dass sich der Freistaat teilweise um Abmilderung bemüht hat und die Bedarfszuweisungen erhöhte. Insofern verbucht die Stadt Nordhausen die Verfassungsbeschwerde, welche im übrigen durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen unterstützt wird, bereits jetzt als Teilerfolg zu bewerten.
Autor: nnz

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