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Mo, 11:24 Uhr
01.10.2007

nnz-Polizeibericht am Montag

Nordhausen (nnz). Auch auf dem Gelände von Tankstellen gilt die Straßenverkehrsordnung. Wer das nicht beherzigt, der „landet“ irgendwann im Polizeibericht der nnz. Heute zum Beispiel eine junge Frau.


Das außer Acht lassen der Sorgfaltspflicht war gestern vormittag die Ursache für einen Unfall, der sich am Pulverhausweg in Nordhausen ereignete. Eine Autofahrerin wollte das Gelände einer Tankstelle durch die hintere Ein- bzw. Ausfahrt verlassen. Dabei fuhr sie um die Tankstelle herum. Das die junge Frau dabei die falsche Seite benutzte, merkte sie erst, als ihr ein Fahrzeug im Gegenverkehr entgegenkam. Es kam wie es kommen mußte: Beide Autos krachten zusammen, der Schaden beläuft sich nach Polizeiangaben auf rund 3.500 Euro.

Heute morgen, gegen 2.00 Uhr kam es zu einer Kollision zwischen zwei Sattelzugmaschinen. Ein Brummifahrer befuhr die B 243 von Günzerode nach Kleinwechsungen. Auf Höhe vono „Munds Mühle“ kam er zu weit nach links und berührte dabei mit seinem Außenspiegel einen anderen LKW im Gegenverkehr. Die beiden Spiegel gingen zu Bruch. Verletzt wurde natürlich niemand.
Autor: nnz

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