Mo, 07:29 Uhr
24.09.2007
Richter Kropp: Weibliche Delikte
Nordhausen (nnz). Gibt es Delikte, die mehr von Frauen als von Männern begangen werden? Die Kriminologie streitet darüber, die Strafrichter am Amtsgericht Sondershausen haben da ihre eigenen Erfahrungen...
Schwere Körperverletzungen begehen eher Männer, leichte Ladendiebstähle sind mehr eine Domäne von Frauen, so Jugendrichter Christian Kropp aufgrund jahrelanger Erfahrungen.
Mit einer speziellen Form des weiblichen Diebstahls in Sondershausen hatte es jetzt der Jugendrichter des Amtsgerichts zu tun: Nancy D. (17, Name geändert) hatte Anfang 2007 im Kauflandmarkt einen Diebstahl begannen und war dabei von einem Hausdetektiv überrascht worden. Das Diebesgut war diesmal nicht der bei weiblichen jungen Damen übliche Lippenstift, sondern ein Schwangerschaftstest, ein kleiner Wodka in der Form eines Taschenrutschers und eine Packung Kondome. Wert der Ware: 15 Euro.
In der Sitzung vor dem Sondershäuser Amtsgericht äußerte Amtsrichter Kropp große Sorge über die junge Angeklagte. Er wollte wissen, ob die junge Frau vermutete, schwanger gewesen zu sein und deswegen den Test gestohlen hätte. Der kleine Wodka sei dann wohl bei positivem Ausgang als Tröstung gedacht, die Kondome bei negativem Ausgang für zukünftige Beziehungen, weil man dann schlauer geworden sei.
Doch Nancy D. konnte den besorgten Jugendrichter schnell beruhigen. Die Ware war nicht für sie gedacht, sondern als Spaßgeschenk für den Geburtstag einer Freundin. Daraufhin wich schnell Besorgnis von der Richterbank, und die kritische Frage wurde gestellt, warum man dafür kein Geld habe. Immerhin müsse der Richter auch Geld für den Kauf seiner Geschenke ausgeben. Hiermit konfrontiert wußte dann auch Nancy D. nichts mehr zu sagen.
Das Gericht zeigte noch einmal Milde und stellte das Verfahren gegen die junge, nicht vorbestrafte Frau ein: 20 Stunden gemeinnützige Arbeit hat sie zu erbringen. So fand wieder einmal ein eher weibliches Delikt vor dem Sondershäuser Amtsgericht sein Ende, der Jugendlichen hat der Spaßdiebstahl im Ergebnis nicht viel gebracht. Am gleichen Tage wurde übrigens noch eine schwere Körperverletzung verhandelt, die drei Mädchen aus Greußen begangen hatten. Immer stimmt die Zuordnung weibliches/männliches Delikt also auch nicht!
Autor: nnzSchwere Körperverletzungen begehen eher Männer, leichte Ladendiebstähle sind mehr eine Domäne von Frauen, so Jugendrichter Christian Kropp aufgrund jahrelanger Erfahrungen.
Mit einer speziellen Form des weiblichen Diebstahls in Sondershausen hatte es jetzt der Jugendrichter des Amtsgerichts zu tun: Nancy D. (17, Name geändert) hatte Anfang 2007 im Kauflandmarkt einen Diebstahl begannen und war dabei von einem Hausdetektiv überrascht worden. Das Diebesgut war diesmal nicht der bei weiblichen jungen Damen übliche Lippenstift, sondern ein Schwangerschaftstest, ein kleiner Wodka in der Form eines Taschenrutschers und eine Packung Kondome. Wert der Ware: 15 Euro.
In der Sitzung vor dem Sondershäuser Amtsgericht äußerte Amtsrichter Kropp große Sorge über die junge Angeklagte. Er wollte wissen, ob die junge Frau vermutete, schwanger gewesen zu sein und deswegen den Test gestohlen hätte. Der kleine Wodka sei dann wohl bei positivem Ausgang als Tröstung gedacht, die Kondome bei negativem Ausgang für zukünftige Beziehungen, weil man dann schlauer geworden sei.
Doch Nancy D. konnte den besorgten Jugendrichter schnell beruhigen. Die Ware war nicht für sie gedacht, sondern als Spaßgeschenk für den Geburtstag einer Freundin. Daraufhin wich schnell Besorgnis von der Richterbank, und die kritische Frage wurde gestellt, warum man dafür kein Geld habe. Immerhin müsse der Richter auch Geld für den Kauf seiner Geschenke ausgeben. Hiermit konfrontiert wußte dann auch Nancy D. nichts mehr zu sagen.
Das Gericht zeigte noch einmal Milde und stellte das Verfahren gegen die junge, nicht vorbestrafte Frau ein: 20 Stunden gemeinnützige Arbeit hat sie zu erbringen. So fand wieder einmal ein eher weibliches Delikt vor dem Sondershäuser Amtsgericht sein Ende, der Jugendlichen hat der Spaßdiebstahl im Ergebnis nicht viel gebracht. Am gleichen Tage wurde übrigens noch eine schwere Körperverletzung verhandelt, die drei Mädchen aus Greußen begangen hatten. Immer stimmt die Zuordnung weibliches/männliches Delikt also auch nicht!

