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Mi, 13:48 Uhr
27.02.2002

Von Waffennarr und Grabschändern

Nordhausen (nnz). Das Amtsgericht Nordhausen hat es nicht immer leicht mit der Nordhäuser Jugend. Was diesmal verhandelt wurde, lesen Sie in der nnz.


Um einen kleinen „Waffennarr“ scheint es sich schon gehandelt zu haben. Weil ihm ein normales Luftgewehr nicht gereicht hat, sägte Philipp H. (19) laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen kurzerhand den Lauf ab. Damit ging er dann in der Nordhäuser Promenade spazieren. Vielleicht hat er sich nicht viel dabei gedacht oder es war einfach nur Dummheit, heute aber hatte er vor dem Amtsgericht Nordhausen mit einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu rechnen. Doch Philipp H. hatte kein Interesse an dieser / seiner Verhandlung, welche auf zehn Uhr angesetzt war.

Vielleicht meldete sich sein Gewissen, aber irgendwann nach zwei Stunden tauchte er dann plötzlich am Amtsgericht auf. Doch da war schon alles gelaufen. Der zuständige Jugendrichter verhandelte schließlich auch ohne ihn. Also musste Philipp H. das Urteil auch nicht unbedingt selbst zu Gehör bekommen. Mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro wurde er für seine Wanderschaft mit Waffe bestraft.

Zwei weitere Nordhäuser Jugendliche kann man als „Früchtchen“ der schlimmeren Art bezeichnen. Im April letzten Jahres verschafften sich Michael S. (14) und Heino E. (16) angeblich Zugang zu dem Friedhof Nordhausen/ Herreden. Dort angekommen hatten die beiden scheinbar nichts besseres vor, als Grabsteine umzuwerfen und dann auch noch darauf zu urinieren.

Gegen halb elf Uhr sollten heute am Amtsgericht Nordhausen die beiden mutmaßlichen Täter schließlich der Härte des Gesetzes zugeführt werden. Doch Fehlanzeige. Nachdem beide überhaupt nicht geständig waren, blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als wichtige Zeugen zu laden. Das dies nicht sofort geschehen kann, liegt in der Natur eines Gerichts. Also entschloss man sich, die Verhandlung auf einen weiteren Tag auszudehnen. Heute kamen Michael S. und Heino E. noch einmal davon. Aber man darf sich sicher sein, dass die nächste Verhandlung ein Urteil bringt. Denn wie heißt es so schön: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Autor: nnz

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