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Di, 15:19 Uhr
26.02.2002

Platsch! Wieder rein getreten

Nordhausen (nnz). Eigentlich hat man sie ja lieb, die treuen Vierbeiner. Doch manchmal könnte man sie verfluchen. Vor allem dann, wenn ihr Herrchen nicht darauf achtet, wo sie ihr „Geschäft“ erledigen. nnz hat nach„geschnüffelt“.


Es ist morgens gegen sieben oder acht Uhr, je nachdem wann man zur Arbeit muss. Noch leicht verschlafen und nicht ganz wach geht man zu seinem Auto oder direkt zu Fuß zur Arbeitsstelle. Und dann passiert genau das, was man sich nicht wünscht. Mit vollem Schuhumfang und gnadenloser Härte tritt man in ein mehr oder minder kleines Häufchen Hundekot. Damit fängt der Tag doch gut an, oder? Es hilft recht wenig, wenn versucht wird mit einem Stöckchen die Sohle zu reinigen. Irgendwie bleibt der Geruch oder ein gewisser Rest immer anhaften. Diese ärgerlichen Vorfälle sind leider bei vielen Nordhäusern an der Tagesordnung.

Ein Grund mehr mal nach zu fragen, was die kommunale Gesetzeslage hergibt. Gemäß der Nordhäuser Hundeverordnung ist jeder Hundehalter verpflichtet, den „Abort“ seines bellenden Gefährten mit einer Schaufel und einem Tütchen einzusammeln und selbst zu entsorgen. Wie sieht aber die Praxis aus? Fehlanzeige bei den Hundehaltern. Auf vielen Straßen und Gehwegen sieht man die qualmenden Haufen. Die wenigsten Hundebesitzer räumen den Mist auch wirklich weg.

Doch was kann dagegen getan werden? Klaus Göbel, Leiter des Ordnungs- und Brandschutzamt: „Es ist eine schwierige Sache. Natürlich kontrollieren wir stichprobenartig, ob die Hundebesitzer die Utensilien dabei haben. Wenn wir jemanden auf frischer Tat ertappen, kann es schon einmal empfindliche Geldbußen geben.“ Aber die pfiffigen Nordhäuser lassen sich nicht erwischen. Eben noch saß der Hund in der Hocke und bereit sein Häufchen zu legen. Doch im nächsten Moment naht ein Ordnungsbeamter. Dann wird der Hund schnell an der Leine gezerrt und schon ist die Gefahr einer Verwarnung gebannt.

Lediglich zwei Fälle gab es in den letzten Jahren, als Hundehalter erwischt wurden, sagt Klaus Göbel der nnz. Und in beiden Fällen wurden erhebliche Strafen erteilt. Mit mindestens 250 Euro wurde den Haltern vorerst Einhalt geboten. „Wenn die Besitzer einmal diese Bußgelder auferlegt bekommen, überlegen sie sich das nächste Mal ganz genau,“ der Amtsleiter weiter „Man sollte auch bedenken, dass die Höchststrafe bis 5.000 Euro geht. Je öfter einer erwischt wird, desto höher steigt auch die Strafebemessung.“

Die acht Außendienstmitarbeiter vom Ordnungsamt haben also noch viel zu tun. Natürlich kümmern sie sich nicht nur um Falschparker. Und wenn mal wieder ein Hundebesitzer leichtgläubig den Haufen liegen lässt, dann sollte er sich nicht sicher sein, dass er unbeobachtet bleibt.
Autor: vf

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