Di, 15:13 Uhr
28.08.2007
Infos für junge Steuerzahler
Nordhausen (nnz). Wer in den Sommerferien jobbt, muss Steuern zahlen. Wie man sich diese vom Staat zurückholt, erklärt der Bund der Steuerzahler auf seiner aufgepeppten Website.
Diese Website richtet sich in erster Linie an Auszubildende, Studierende und Berufseinsteiger. In dieser Phase kommen die meisten jungen Leute das erste Mal in Berührung mit dem schwierigen und unliebsamen Thema Steuern. Der Bund der Steuerzahler erleichtert jungen Steuerzahlern den Einstieg mit zahlreichen und vor allem leicht verständlichen Artikeln.
So ist der erste Arbeitsplatz häufig auch mit einem Wohnortwechsel verbunden; an den Umzugskosten kann der Staat beteiligt werden. Hinweise dazu enthält der Themen-Artikel Umzug und Steuern. Und wenn das erste Geld verdient ist, sollte auch bald die erste Steuererklärung angefertigt werden um sich zuviel bezahlte Steuern zurückzuholen. Hierzu bietet der Themenkomplex Die erste Steuererklärung ausführliche Hilfestellung. Neben den eingehenden Themen bietet die Website aber auch jede Menge aktuelle Meldungen, die neuesten Steuertipps und ein Lexikon, das die Steuerfachbegriffe in eine verständliche Sprache übersetzt.
Junge Steuerzahler werden mit diesen Steuertipps über wichtige steuerliche Entwicklungen informiert: Ist die Zweitwohnungsteuer vielleicht gar nicht zulässig? Können Studienkosten doch abgesetzt werden? Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß? Über aktuelle Gerichturteile zu diesen Fragen informiert www.steuerbar.de rechtzeitig. Für den Kontakt mit dem Finanzamt stehen zudem Musterbriefe als kostenfreie Downloads zur Verfügung.
Autor: nnzDiese Website richtet sich in erster Linie an Auszubildende, Studierende und Berufseinsteiger. In dieser Phase kommen die meisten jungen Leute das erste Mal in Berührung mit dem schwierigen und unliebsamen Thema Steuern. Der Bund der Steuerzahler erleichtert jungen Steuerzahlern den Einstieg mit zahlreichen und vor allem leicht verständlichen Artikeln.
So ist der erste Arbeitsplatz häufig auch mit einem Wohnortwechsel verbunden; an den Umzugskosten kann der Staat beteiligt werden. Hinweise dazu enthält der Themen-Artikel Umzug und Steuern. Und wenn das erste Geld verdient ist, sollte auch bald die erste Steuererklärung angefertigt werden um sich zuviel bezahlte Steuern zurückzuholen. Hierzu bietet der Themenkomplex Die erste Steuererklärung ausführliche Hilfestellung. Neben den eingehenden Themen bietet die Website aber auch jede Menge aktuelle Meldungen, die neuesten Steuertipps und ein Lexikon, das die Steuerfachbegriffe in eine verständliche Sprache übersetzt.
Junge Steuerzahler werden mit diesen Steuertipps über wichtige steuerliche Entwicklungen informiert: Ist die Zweitwohnungsteuer vielleicht gar nicht zulässig? Können Studienkosten doch abgesetzt werden? Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß? Über aktuelle Gerichturteile zu diesen Fragen informiert www.steuerbar.de rechtzeitig. Für den Kontakt mit dem Finanzamt stehen zudem Musterbriefe als kostenfreie Downloads zur Verfügung.

