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Fr, 12:12 Uhr
03.08.2007

Geflügelpest-Schutzmaßnahmen bleiben

Nordthüringen (nnz). In den Landkreisen Altenburger Land, Kyffhäuserkreis und Kreis Saalfeld-Rudolstadt waren in den letzten Wochen einige Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und in einem Hausgeflügelbestand ausgebrochen. Von den zuständigen Behörden wurden umfangreiche Sperr- und Schutzmaßnahmen verhängt. Die Stallpflicht bleibt bestehen.

Nach dem nunmehr die Fristen für die Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten ablaufen und keine weiteren Fälle mehr aufgetreten sind, werden die Sperrmaßnahmen in den betroffenen Landkreisen schrittweise gelockert. Schutzmaßnahmen - wie zum Beispiel die Stallpflicht - bleiben jedoch teilweise vorsorglich bestehen.
Im Bereich der Talsperre Kelbra sind die Funde von verendetem Wildwassergeflügel seltener geworden. Offensichtlich ist das Geschehen am Abklingen. Es werden noch vereinzelt infizierte Schwarzhalstaucher gefunden, so dass die bisherigen Maßnahmen bis auf weiteres bestehen bleiben müssen.

Für die Gemarkung Ebeleben werden die Sperrmaßnahmen in der kommenden Woche ebenfalls auslaufen, sofern keine weiteren Fälle der Geflügelpest festgestellt werden. Das Aufstallungsgebot für den Kyffhäuserkreis bleibt jedoch weiter bestehen, da weiterhin infizierte Tiere an der Talsperre Kelbra gefunden wurden. Im Unstrut- Hainich- Kreis als am Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet des Ausbruchs in Ebeleben beteiligter Landkreis, kann das Aufstallungsgebot im Restriktionsgebiet aufgehoben werden.
Autor: nnz

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