Mo, 17:50 Uhr
30.07.2007
Auf Nichtraucher setzen
Nordhausen (nnz). Die Zahl der Nichtraucher-Restaurants und Gaststätten mit Raucherräumen in Deutschland hat sich in den vergangenen zwei Jahren fast verdoppelt. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung zur Frühjahrsumfrage Tourismus des Deutschen Industrie- und Handelskam-mertages (DIHK).
Damit reagieren die Unternehmen auf das veränderte Gesundheitsbewusstsein der Bürger. Die Meinungen innerhalb der Branche zu einer gesetzlichen Regelung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten gehen allerdings weit auseinander, erklärt Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Während im Kammerbezirk 35 Prozent der Unternehmer ein generelles Rauchverbot in Gaststätten fordern, ist jeder Dritte gegen ein solches Verbot bzw. plädiert für eine freiwillige Selbstverpflichtung. 31 Prozent können sich Rauchverbote mit Ausnahmen vorstellen.
Dabei ist der Wunsch nach einem generellen Rauchverbot bei großen Unternehmen ausgeprägter als bei kleinen. Jeder zweite Großbetrieb mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 2,5 Mio. Euro kann sich mit dieser gesetzlichen Vorgabe anfreunden. In Betrieben mit einem jährlichen Umsatz bis 125.000 Euro sind nur knapp 30 Prozent für diese absolute gesetzliche Regelung. Fast ein Viertel wünscht sich keine Vorgaben des Gesetzgebers.
Unabhängig von der Entscheidung des Landtags in Thüringen, haben sich viele Betriebe bereits auf das veränderte Verbraucherverhalten eingestellt: So verfügen gemäß IHK-Erhebung 37 Prozent der gastronomischen Betriebe über Nichtraucherräume, dagegen sind nur 2 Prozent der Restaurants komplett rauchfrei.
Die IHK Erfurt begrüßt die Initiativen zum Nichtraucherschutz, lehnt aber ein generelles Verbot ab. Ein Kompromiss ist sicherlich die im Gesetzentwurf eingeräumte Möglichkeit, abgetrennte Raucherräume zu schaffen. Benachteiligt sind dabei allerdings die kleinen Betriebe, die keinen separaten Raum vorweisen können, so Grusser.
Probleme sieht die IHK auch bei der Durchsetzung des geplanten Nichtraucherschutzgesetzes. Der Gastwirt wäre gezwungen – entgegen seinen wirtschaftlichen Interessen einen uneinsichtig rauchenden Gast des Lokals zu verweisen, um den Willen des Gesetzgebers zu exekutieren.
Autor: nnzDamit reagieren die Unternehmen auf das veränderte Gesundheitsbewusstsein der Bürger. Die Meinungen innerhalb der Branche zu einer gesetzlichen Regelung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten gehen allerdings weit auseinander, erklärt Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Während im Kammerbezirk 35 Prozent der Unternehmer ein generelles Rauchverbot in Gaststätten fordern, ist jeder Dritte gegen ein solches Verbot bzw. plädiert für eine freiwillige Selbstverpflichtung. 31 Prozent können sich Rauchverbote mit Ausnahmen vorstellen.
Dabei ist der Wunsch nach einem generellen Rauchverbot bei großen Unternehmen ausgeprägter als bei kleinen. Jeder zweite Großbetrieb mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 2,5 Mio. Euro kann sich mit dieser gesetzlichen Vorgabe anfreunden. In Betrieben mit einem jährlichen Umsatz bis 125.000 Euro sind nur knapp 30 Prozent für diese absolute gesetzliche Regelung. Fast ein Viertel wünscht sich keine Vorgaben des Gesetzgebers.
Unabhängig von der Entscheidung des Landtags in Thüringen, haben sich viele Betriebe bereits auf das veränderte Verbraucherverhalten eingestellt: So verfügen gemäß IHK-Erhebung 37 Prozent der gastronomischen Betriebe über Nichtraucherräume, dagegen sind nur 2 Prozent der Restaurants komplett rauchfrei.
Die IHK Erfurt begrüßt die Initiativen zum Nichtraucherschutz, lehnt aber ein generelles Verbot ab. Ein Kompromiss ist sicherlich die im Gesetzentwurf eingeräumte Möglichkeit, abgetrennte Raucherräume zu schaffen. Benachteiligt sind dabei allerdings die kleinen Betriebe, die keinen separaten Raum vorweisen können, so Grusser.
Probleme sieht die IHK auch bei der Durchsetzung des geplanten Nichtraucherschutzgesetzes. Der Gastwirt wäre gezwungen – entgegen seinen wirtschaftlichen Interessen einen uneinsichtig rauchenden Gast des Lokals zu verweisen, um den Willen des Gesetzgebers zu exekutieren.

