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Mo, 18:04 Uhr
23.07.2007

Alkohol nicht mehr erlaubt

Nordhausen (nnz). Seit dieser Woche gilt in Nordhausen eine neue Stadtordnung. Darauf weist Ordnungsamtsleiter Holger Wengler hin. Auf welchen Plätzen zum Beispiel keine Alkohol öffentlich getrunken werden darf, das hat jetzt die nnz erfahren.


Neu in der Satzung sind unter anderem: Der erweiterte Leinenzwang für Hunde, die Pflicht zum Anbringen eines Hausbriefkastens und die Erweiterung der Vorschriften zum Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus wurde die alte Satzung „entschlackt“. „Die Überarbeitung der bisherigen Ordnung war nötig wegen neuer, aktueller Probleme aus der Praxis, darüber hinaus wurde der Text einer redaktionellen Überarbeitung unterzogen“, erklärte Wengler.

So seien Maßnahmen, die durch andere Rechtsgrundlagen, Gesetze und Satzungen geregelt werden, nicht wieder aufgenommen - z.B. zu Kauf und Benutzung von Feuerwerkskörpern, das im Sprengstoffgesetz geregelt sei - oder die Regelungen zu den so genannten Brenntagen, die in der Thüringer Pflanzenabfallverordnung festgelegt seien und vom Landratsamt überwacht würden.

„Andere Pflichten wurden hingegen als Wiederholung aufgenommen, damit der Bürger nicht mehrere Maßnahmen zum gleichen Thema zu beachten hat - zum Beispiel das Anleinen von Hunden bzw. Verbot der Mitnahme von Hunden im Bereich der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora. Hier gibt es zwar eine entsprechende Hausordnung der Gedenkstätte, doch kennt diese kaum jemand“, so Wengler. Für die Umgebung des Tierheimes gelte ebenfalls der Leinenzwang

In der neuen Vorschrift zum Hausbriefkasten geht es auch um die Sicherheit der Hausbewohner: „Neu geregelt ist, dass an jedem Gebäude oder Grundstück ein für Dritte erreichbarer Hausbriefkasten mit der Beschriftung der Familiennamen aller im Objekt wohnenden Personen anzubringen ist. Damit soll die bessere Erreichbarkeit für Not- und Rettungsdienste, und die bessere Zustellung von Post ermöglicht werden“, so der Ordnungsamtsleiter.

„Bei der Erweiterung des Paragrafen zum Alkoholgenuss sind nun der Bahnhofsplatz, der Theaterplatz und die Promenade explizit erwähnt. Hier ist es nun generell nicht gestattet, Alkohol außerhalb konzessionierter Freischankflächen - somit bei Veranstaltungen - in der Öffentlichkeit einzunehmen“, sagte Wengler. Der Grund: Gerade in diesen Bereichen sei verstärkt zur Alkoholeinnahme gelagert worden, mit der Folge von Ruhestörung, Belästigung von Passanten und Verschmutzung des Geländes.

Überwacht werde die neue Stadtordnung von insgesamt acht Außendienstmitarbeitern, die im Stadtgebiet unterwegs seien.
Autor: nnz

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