eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 09:51 Uhr
19.02.2002

CDU-Fraktion mit Richtigstellung

Nordhausen (nnz). Die nnz veröffentlichte in der vergangenen Woche eine Beschlussvorlage der SPD-Kreistagsfraktion zur künftigen Regelung der Zuschüsse für Nachwuchsorganisationen von Parteien, die im Kreistag vertreten sind. Dazu liegt der nnz-Redaktion jetzt eine Richtigstellung der CDU-Fraktion vor.


Sehr geehrte Frau Becker,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Mitglieder des Kreistages,


zu der Beschlussvorlage Nr. 244/02 bedarf es einiger Richtigstellungen, die ich mir erlaube Ihnen mit diesem Schreiben zu erbringen. Zunächst möchte ich feststellen, dass auf Initiative einiger Mitglieder der Jungen Union in Nordhausen ein „Haus der Jugendverbandsarbeit“ gegründet und installiert wurde. In dem Haus der Jugendverbandsarbeit mieteten sich gemeinsam z. Zt. sieben verschiedene Jugendgruppen und Vereine ein.

1. Jugendgruppe Cappins, Vorsitzender Stephan Hasselbach
2. Jugendgruppe i NetCorp, Vorsitzender Stephan Völkel
3. Jungliberale Aktion e. V. Vorsitzender Marcel Handrath
4. Künstlervereinigung jah-productions, Vorsitzender Steve Thomas
5. Schutzverein „Tiere in Not e. V.“, Ehrenvorsitzender Heino Kohlhase
6. Jugendverein „Mjölnir e. V.“, Vorsitzender Pedro Bornemann
Junge Union, Kreisverband Nordhausen, Vorsitzender Manuel Thume

Die ehrenamtlich handelnden Personen, die Mitglieder der benannten Vereinigungen und Verbände sind organisieren seit ca. drei Jahren Jugendfreizeiten, Netzwerkwochenenden und ähnliche jugendgemäße Angebote. Hierfür gilt ihnen unser ausdrücklicher Dank! Die handelnden natürlichen Personen agieren überparteilich und politisch unabhängig auf der Basis einer BGB Gesellschaft.

Zur Finanzierung der Veranstaltungen, die für alle Interessenten nutzbar sind, wurden im Rahmen der Möglichkeiten des KJHG Anträge auf Zuschüsse beim Jugendamt des Landratsamtes und der Stadt Nordhausen zur Projektfinanzierung gestellt geprüft und teilweise bewilligt. Zu keiner Zeit sind ausgereichte Mittel an die Junge Union als Untergliederung der CDU gezahlt und vereinnahmt worden.

Lediglich die Beantragung, Abrechnung und Führung des Verwendungsnachweises erfolgte über die JU-Geschäftsstelle. Die Vertretungsberechtigung für das gemeinsame Projekt „Haus der Jugendverbandsarbeit“ wurde durch die Vorsitzenden der Jugendgruppen und Verbände der Jungen Union übertragen, wie in einer BGB-Gesellschaft üblich.

Somit dürfte klar sein, dass nicht die JU als eine Untergliederung einer Partei im Sinne des Art. 21 GG Empfänger von Mitteln und Zuschüssen war, sondern die gemeinsam Handelnden Personen. Die Verwendungsnachweise wurden für die Projekte erbracht und der Jugendhilfeausschuss war natürlich in die Verfahren einbezogen. In Ihrer Begründung, Frau Becker, können also einige Formulierungen nicht stehen bleiben. Insbesondere der letzte Satz: „Um weiteren Missbrauch an dieser Stelle vorzubeugen, sollte der Kreistag diese klare Regelung treffen.“ Dieser Satz suggeriert klar es hätte Missbrauch gegeben. Dagegen verwahren wir uns ausdrücklich. Außerdem disqualifiziert er die Arbeit des Jugendhilfeausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und des gesamten Kreistages und der Verwatung. Dies können wir auf keinen Fall dulden.

Ferner könnte man noch lange über Formulierungen wie „demokratische Gepflogenheiten“ oder „angemessen“ debattieren. Wenn man bedenkt, das die Vereine und Verbände insgesamt rund 400 Mitglieder repräsentieren und weitere Zielgruppen eingeladen sind von den Angeboten Gebrauch zu machen so halte ich eine projektbezogene Förderung für durchaus sinnvoll. Nach meiner Kenntnis wurden im vergangenen Jahr projektbezogen rund 16.000 Mark an Zuschüssen gewährt und abgerechnet. SJD Die Falken e. V. erhielten im gleichen Jahr über 100.000 Mark an Zuschüssen aus dem Kreishaushalt. Hier steht nach meiner Kenntnis SJD für Sozialistischer Jugendverband von Deutschland woraus sich für mich ergibt, dass es sich hierbei nicht um eine politisch neutrale Organisation handelt. Ich gehe aber davon aus, das Ihr Antrag nicht politisch motiviert ist.

Die CDU-Fraktion ist gegen eine direkte Bezuschussung von Jugendorganisationen von Parteien im Sinne von Untergliederungen der Parteien! Das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) sagt sehr klar, wie die Staatliche Teilfinanzierung der in Deutschland zugelassenen Parteien geregelt ist. Hier sehen wir keinen Handlungsspielraum darüber hinaus gehende Zuschüsse zu zahlen. Auch die sehr angespannte Haushaltssituation im Kreis Nordhausen verbietet uns dies.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Maik Schröter (CDU), Kreisgeschäftsführer und Mitglied im Kreistag Nordhausen
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)