eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 10:30 Uhr
02.07.2007

Richter Kropp: Gehirn gesucht

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Wer hat noch nicht sein Gehirn verloren und gesucht? Jedenfalls unter Jugendlichen ist dieser Spruch recht beliebt. Aber nicht nur dort, auch Erwachsene greifen gerne auf ihn zurück, um andere zu beleidigen. Mit einem recht drastischen Fall dieser Art hatte es jetzt eine Zivilrichterin des Amtsgerichts Sondershausen zu tun.


Ein Aushang in Einkaufsmärkten der Stadt Ebeleben im Kyffhäuserkreis hatte nämlich aufmerksame Bürger darauf hingewiesen, dass ein Bürger ihrer Stadt sein Gehirn verloren und bei Rückgabe Finderlohn in Form von Drogen zahlen würde. Das ganze hat natürlich einen ernsten Hintergrund:

Bongo B. (Name geändert) hatte über Monate ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau aus der Stadt. Als diese von ihm nichts mehr wissen wollte, ließ er nicht mehr von ihr los. SMS-Nachrichten, Anrufe und Briefe an seine frühere Liebe waren nur ein Teil der täglichen Belästigungen des Ehepaares. Den Ehemann verfolgte Bongo B. durch solche Aufrufe in Märkten, in denen unter Namensangabe angeblich dessen Gehirn gesucht wurde.

Irgendwann reichte es dem Ehepaar, das sich inzwischen wieder versöhnt hatte, und es stellte vor dem Amtsgericht Sondershausen einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen B. Danach sollte er von solchen Handlungen Abstand nehmen und sich dem Ehepaar nicht mehr nähern.

Vor Gericht hatte B. zunächst nur eingeräumt, ein Verhältnis mit der Ehefrau gehabt zu haben, dann aber war er schnell bereit, einen Vergleich abzuschließen - vielleicht zu schnell. Danach darf er sich dem ehelichen Anwesen nicht mehr nähern und keinen Kontakt mit der Ehefrau mehr suchen.

Ende gut, alles gut? Es bleibt zu hoffen, dass Bongo B. sich auch an diesen Vergleich hält, woran es nicht unberechtigte Zweifel gibt. Dann bleibt dem gestreßten Ehepaar nichts anderes übrig, als die Vereinbarung zwangsweise durchzusetzen.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)