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Mo, 14:54 Uhr
25.06.2007

Kompetente Beratung

Nordhausen (nnz). Die nnz berichtete in der vergangenen Woche über einen Prozess nach einem Verkehrsunfall. Dazu die Anmerkungen eines Nordhäuser Rechtsanwalts.


Die Nachricht schildert die nachteiligen Folgen, wenn dem Geschädigten nach einem Unfall kein kompetenter Berater zur Seite steht. Wie Rechtsanwalt Michael Dießner mitteilt, erfolgt die beste Beratung nicht durch den Unfallgegner oder seine Versicherung, auch wenn dieses häufig so berichtet wird. Auch Abschleppunternehmer, Mietwagenunternehmer und Werkstätten haben zumindest auch eigene wirtschaftliche Interessen in der Schadensbewältigung.

Auch die Polizei kann nicht weiterhelfen, das darf sie nicht, denn sie war bei dem Unfall nicht dabei. Der erste Anruf sollte daher dem Verkehrsanwalt gelten. Er klärt auf, wie die Weichen zu stellen sind. Kompetente Verkehrsanwälte in der Nähe findet man beispielsweise unter http://www.verkehrsanwälte.de. Übrigens: Die Kosten des Rechtsanwalts hat der Gegner in dem Maße zu tragen, wie er auch für die übrigen Schadenspositionen aufzukommen hat. Eine Rechtsschutzversicherung muss daher nicht unbedingt abgeschlossen sein.
Autor: nnz

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