eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 07:38 Uhr
25.06.2007

Richter Kropp: Die verjährte rasante Fahrt

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Es gibt Fälle, bei denen das Ergebnis jedem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht, gerade wenn bei Gericht etwas anderes herauskommt als man eigentlich erwartet. Aber vor Gericht zählen oftmals nur Formfragen...


Am 5. Mai 2006 war Mike H. (19 Jahre, Name geändert) mit seinem PKW in eine Verkehrskontrolle der Polizeiinspektion Kyffhäuser geraten. Das gemessene Ergebnis: 44 Kilometer innerorts zu schnell, was 250 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot zur Folge hatte. Gegen diesen Bußgeldbescheid vom 10.07.2006 hatte der anfangs geständige junge Mann Einspruch eingelegt. Über seinen Verteidiger trug er die Verjährung des Verfahrens vor.

Tatsächlich war eine Zustellung des Bescheides an ihn erst am 24.08.2006 geschehen, was nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz binnen 2 Wochen hätte erfolgen müssen. Ein Blick in die Akte belehrte Bußgeldrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht schnell, wo der Fehler zu suchen war. Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern hatte einen privaten Zusteller beauftragt. Dieser hatte angegeben, der Betroffene sei dort nicht wohnhaft, Briefkasten und Klingel seien nicht beschriftet gewesen. Merkwürdigerweise klappte dann nach einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt die nächste Zustellung sofort.

Offensichtlich hatte sich der Zusteller nicht genügend um seine Arbeit gekümmert, nicht richtig hingesehen oder Ermittlungen vor Ort erhoben. „Diese Panne darf nicht zu Lasten des Betroffenen gehen“, so Amtsrichter Kropp, der das Verfahren wegen Verjährung einstellte.

Kropp, dem das Ergebnis sichtlich auch nicht paßte, gab dem Betroffenen den Rat, nicht mehr so schnell zu fahren. „Was gut ist, kommt meistens wieder“ so der wohlgemeinte Ratschlag. Das Verfahren ist damit beendet. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass einer Weiterbeschäftigung des privaten Zustellers durch die Bußgeldstelle wohl nicht mehr erfolgen soll.

Form- und Fristfragen spielen vor Gericht eine große Rolle. Zum einen sollen sie Behörden zum zügigen Arbeiten anhalten, zum anderen hat jeder Betroffene Anspruch darauf, dass Rechtssicherheit eintritt und er nicht auf unabsehbare Zeit mit Prozessen rechnen muss.
(Az. 217 Js 4060/07)
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)