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Do, 06:55 Uhr
10.05.2007

Gericht genehmigt Beamten Viagra

Nordhausen (nnz). Beihilfe für den Kauf des Potenzmittels Viagra darf nicht generell verweigert werden. Ein Gericht stellte fest, unter welchen Voraussetzungen Beihilfen zu genehmigen seien und nnz berichtet darüber.


Das Potenzmittel Viagra ist nach einem Gerichtsurteil zur Behandlung von krankheitsbedingten Erektionsstörungen beihilfefähig. Voraussetzung sei eine entsprechende ärztliche Verordnung des Medikaments, erklärte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Mittwoch in Koblenz veröffentlichten Urteil. (AZ: 10 A 11598/06.OVG) Es ließ allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Geklagt hatte in dem Fall ein in Mainz tätiger Bundesbeamter, der nach einer Prostata-Operation Erektionsprobleme hatte. Der Arzt hatte ihm zwölf Tabletten Viagra zum Preis von insgesamt 144,52 Euro verordnet. Nach der Einnahme dieser Tabletten war der Mann nach Angaben eines Gerichtssprechers dauerhaft beschwerdefrei. Den entsprechenden Beihilfeantrag lehnte die Beihilfestelle mit dem Hinweis ab, dass sie Kosten für die Behandlung von Erektionsstörungen generell nicht übernehme. Wie nun das OVG entschied, ist es jedoch unzulässig, ganze Krankheiten von der Beihilfe auszuschließen. Daher müsse die Beihilfe gezahlt werden. Um dem Missbrauch der Tabletten als "Lifestyle-Mittel" vorzubeugen, könne die Beihilfestelle aber einen Eigenanteil oder eine mengenmäßige Begrenzung festsetzen. In einem ähnlichen Fall im vergangenen Dezember hatte das OVG Koblenz entschieden, dass der Dienstherr Beihilfezahlungen für den Kauf von Viagra leisten muss, wenn bei dem Beamten eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt.

Für die gesetzliche Krankenversicherung bis Ende 2003 hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ähnlich argumentiert und entschieden. Ab 2004 sind potenzsteigernde Mittel per Gesetz ausdrücklich aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen. Dies wurde vom BSG gebilligt.
Julus Seifert
Autor: js

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