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Mo, 09:28 Uhr
23.04.2007

Richter Kropp: Tattoo

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Praktiken des Tätowierens werden vor Gericht eher selten erörtert. Die Bestellung eines Halbkörpertattoos und die Zahlungsmoral des Tätowierten waren jetzt Thema eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Sondershausen...


Der einunddreißigjährige Alf D. (Namen geändert) pflegt in seiner Freizeit, Freunde und Bekannte gerne mit einem Tattoo zu beglücken. So auch seinen Bekannten Matthias H. In solchen Kreisen ist es üblich, in Raten teilweise nach Abschnitt der Tätowierung zu bezahlen. 250 Euro waren für ein Tattoo ausgemacht, welches vom Unterarm bis zum Nacken des H. ging. Nach zwei Sitzungen war das Werk vollbracht, jedoch konnte H. die neue Pracht nicht bezahlen, da er arbeitslos war. Das anschließende Geschehen ist zwischen den Parteien streitig.

Der Zeuge H. hatte behauptet, D. sei in seine Wohnung eingedrungen und habe Gegenstände wie einen DVD-Player und Aquarien entwendet. Ihm sei ein Gesamtschaden in Höhe von 640 Euro entstanden. Diese Aussage nahm die Staatsanwaltschaft Mühlhausen zum Anlaß, gegen Alf. D. Anklage wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vor dem Sondershäuser Amtsgericht zu erheben.

Vor Gericht konnte sich Alf D. jedoch geschickt verteidigen. H. habe die Entlohnung für die Tätowierung zwar nicht in bar, jedoch durch die freiwillige Überlassung von Gegenständen in der Form eines Aquariums und eines DVD-Players vorgenommen. Eingebrochen sei er auf keinen Fall.

So standen sich Aussage gegen Aussage vor Gericht gegenüber. Da es weitere Beweismittel nicht gab, erfolgte vor Gericht ein Freispruch. „In dubio pro reo“, begründete Amtsrichter Christian Kropp seine Entscheidung. Gericht und Staatsanwältin konnten sich hierbei nicht des Eindrucks verwehren, dass es nur oberflächlich um Diebstahl gegangen sei, dahinter jedoch Drogengeschäfte gestanden hätte. Jedoch ließ sich dies ebenfalls nicht beweisen.

Für das Sondershäuser Amtsgericht war dies nicht das erste Verfahren aus dem Tätowier-Milieu. 2003 wurde ein Mann zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Betruges verurteilt, der großzügig Werbung für sein Tätowierstudio in Auftrag gab, diese aber nicht bezahlte.
Autor: nnz

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