Mi, 11:54 Uhr
04.04.2007
Leistungsgrenze erreicht
Nordhausen (nnz). Der Verwaltungsaufwand in der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen ist gewaltig. Selbst wenn ein Hilfebedürftiger in einem Job auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wird, bleibt für die ARGE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter noch viel zu tun. Ein Beispiel soll das verdeutlichen.
Norbert W. (Name geändert) kann zum 20. April ein Beschäftigungsverhältnis antreten. Im April erhält Herr W. aber noch kein Gehalt oder keinen Lohn von seinem Arbeitgeber; meist wird das wie auch hier erst am 15. des Folgemonats gezahlt. Die Zahlung für den Monat April steht Herrn W. demzufolge noch zu. Für den Monat Mai stehen die Leistungen nicht mehr oder nur noch in geringerer Höhe zu. Aufgrund des jeweils zur Monatsmitte veranlassten Zahllaufes kann die Monatszahlung für den Monat Mai aber nicht mehr aufgehalten werden.
Ist der erste Lohn geflossen, muss Herr W. mit seinem Lohnnachweis zu den ARGE-Mitarbeitern. Die Folge: Die überzahlten Leistungen für den Monat Mai fordert die Arbeitsgemeinschaft zurück. Herr W. erhält hierzu eine Anhörung. Was sich für die Außenstehenden vielleicht als Willkür darstellt, wird vom Gesetzgeber ausdrücklich verlangt. Und genau an diese Paragraphen und Verordnungen müssen sich die Mitarbeiter der ARGE in Nordhausen halten.
Unsere Mitarbeiter sind derzeit an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Ausdruck dessen ist meiner Meinung nach auch der außergewöhnlich hohe Krankenstand, beschreibt ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller die Situation. Ein Ausweg ist für ihn derzeit jedoch nicht in Sicht. Da muss der Gesetzgeber handeln, so Müller.
Zirka 1000 Posteingänge pro Woche, 60 bis 80 neue Anträge sowie die Bearbeitung von nahezu 450 Fortzahlungsanträgen in der Woche sind von den Mitarbeitern kaum noch zu bewältigen.
Autor: nnzNorbert W. (Name geändert) kann zum 20. April ein Beschäftigungsverhältnis antreten. Im April erhält Herr W. aber noch kein Gehalt oder keinen Lohn von seinem Arbeitgeber; meist wird das wie auch hier erst am 15. des Folgemonats gezahlt. Die Zahlung für den Monat April steht Herrn W. demzufolge noch zu. Für den Monat Mai stehen die Leistungen nicht mehr oder nur noch in geringerer Höhe zu. Aufgrund des jeweils zur Monatsmitte veranlassten Zahllaufes kann die Monatszahlung für den Monat Mai aber nicht mehr aufgehalten werden.
Ist der erste Lohn geflossen, muss Herr W. mit seinem Lohnnachweis zu den ARGE-Mitarbeitern. Die Folge: Die überzahlten Leistungen für den Monat Mai fordert die Arbeitsgemeinschaft zurück. Herr W. erhält hierzu eine Anhörung. Was sich für die Außenstehenden vielleicht als Willkür darstellt, wird vom Gesetzgeber ausdrücklich verlangt. Und genau an diese Paragraphen und Verordnungen müssen sich die Mitarbeiter der ARGE in Nordhausen halten.
Unsere Mitarbeiter sind derzeit an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Ausdruck dessen ist meiner Meinung nach auch der außergewöhnlich hohe Krankenstand, beschreibt ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller die Situation. Ein Ausweg ist für ihn derzeit jedoch nicht in Sicht. Da muss der Gesetzgeber handeln, so Müller.
Zirka 1000 Posteingänge pro Woche, 60 bis 80 neue Anträge sowie die Bearbeitung von nahezu 450 Fortzahlungsanträgen in der Woche sind von den Mitarbeitern kaum noch zu bewältigen.


