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Di, 18:15 Uhr
20.03.2007

Änderungen beschlossen

Nordhausen (nnz). Gut 90 Minuten hatte sich der Nordhäuser Kreistag heute mit dem neuen Gesellschaftsvertrag für das Südharz-Krankenhaus beschäftigt. Am Ende waren sich die Mitglieder des Gremiums einig. Fast...


Zur Vorgeschichte: Am 5. März 1992 war der erste Vertrag beschlossen worden. Seit Jahren ist den beiden Gesellschaftern der gemeinnützigen GmbH klar, dass das Vertragswerk den aktuellen Bedingungen angepasst werden muss. Nur: das ist komplizierter als der unbedarfte Leser sich das vorstellen kann. Da sind nicht nur die Positionen zwischen dem Landkreis als Mehrheitsgesellschafter (74 Prozent) und der Stadt Nordhausen (26 Prozent) strittig, selbst innerhalb des Kreistages, ja sogar in den Fraktionen gibt es Meinungsverschiedenheiten.

Der Wirtschaftsausschuss und der Finanzausschuss des Kreistages hatten sich in sieben Sitzungen mit der Novellierung des Vertrages beschäftigt. Grundlage der Diskussionen waren der Entwurf in erster Lesung vom Dezember 2005 sowie ein Entwurf der Mittelrheinische Treuhand. Herausgekommen ist ein Vorschlag, der heute abgestimmt werden sollte. Nach langer Diskussion wurden rund zehn Änderungsvorschläge in das Werk eingearbeitet.

Wie im Vorfeld erwartet, gab es die intensivste Diskussion zum Paragraph 14, der all das regelt, was mit der Geschäftsführung des Krankenhauses zusammenhängt. Ursprünglich hieß es: „Die Gesellschaft hat zwei Geschäftführer“. Das allerdings wollten CDU- und Linksparteifraktion geändert wissen. Und so wurde daraus wie in der ursprünglichen Fassung: „Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.“

Dagmar Becker, die SPD-Fraktionsvorsitzende, ist für das „Vier-Augen-Prinzip“, also für zwei Geschäftsführer. Sie verwies auf die Fehler und die Informationsdefizite hinsichtlich der Gründung von Tochterunternehmen (siehe nnz-Archiv). Allerdings war Becker mit dieser Auffassung ziemlich allein, selbst in ihrer Fraktion. So machte René Kübler (Horizont-Geschäftsführer) darauf aufmerksam, dass es bei den „schwarzen Zahlen“, die das Krankenhaus schreibe, keinen Grund zum Misstrauen gebe. Bei zusätzlichen Kosten von 150.000 bis 200.000 Euro pro Jahr für eine zusätzliche Geschäftsführung inklusive Sekretariat sei das den Krankenschwestern im Haus nicht zu vermitteln. Auch Andreas Weigel (Chef vom Jugendsozialwerk) plädierte für die bisherige Variante. Selbst Birgit Keller, Klaus Hummitzsch (beide Linkspartei.PDS) und Egon Primas (CDU) votierten dafür. Gisela Hartmann (Bündnis 90/Grüne) favorisierte die Variante der zwei Geschäftsführer.

Letztlich wurde dann doch abgestimmt. Gegen die Variante „ein oder mehrere Geschäftsführer“ stimmten schließlich Dagmar Becker, Winfried Theuerkauf, Doris Apel (alle SPD) sowie Winfried Guder (Linkspartei.PDS). Die gleichen Kreistagsmitglieder stimmten schließlich auch gegen die abschließende Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag.

Das ist hier die eine Seite der vertraglichen Angelegenheit. Nach dem Kreistag muss nun der Stadtrat dem Gesellschaftsvertrag zustimmen. Das gilt unter Insidern jedoch als fast unmöglich, vor allem mit den heutigen Änderungen. Kommt die bilaterale Übereinstimmung nicht zustande, dann muss verhandelt werden. Wenn es kein Ergebnis gibt, dann bleibt der Vertrag vom 5. März 1992 weiterhin bestehen.
Autor: nnz

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