Do, 17:40 Uhr
31.01.2002
Dealer aus Nordhausen verurteilt
Nordhausen (nnz). Zu einem eindeutigen Urteilsspruch führte heute eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Nordhausen. Zwei Drogendealern wurde der Prozeß gemacht. nnz mit den Einzelheiten.
Den Angeklagten Uwe Sch. (34) und Michael G. (24) wurde heute Mittag vor dem Amtsgericht Nordhausen eine hohe Rechnung präsentiert. Beide gehörten zu einer Gruppe von Dealern, die im Zeitraum August 2000 bis Juni 2001 über 100 Kilogramm Rauschgift - darunter Kokain, Haschisch, Speed und über 34.000 Extasy-Pillen - in Nordhausen und den Landkreis einführten (siehe nnz-Archiv).
Die Drogendealer befanden sich seit August letzten Jahres in Untersuchungshaft und waren seit ihrer Festnahme im wesentlichen geständig. Mit drei Jahren Freiheitsstrafe für Uwe Sch. und zwei Jahren und drei Monate für Michael G. blieb deshalb der zuständige Richter in seiner Urteilsverkündung auch unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Strafmaßes.
Eine große Rolle für das verminderte Urteil spielte dabei die Unterstützung für die Polizei seitens der Angeklagten bei dem Nachweis und der Aufklärung weiterer Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz anderer bekannter Dealer. Warum Uwe Sch. und Michael G. so geständig waren, konnte in der Verhandlung seitens der Verfahrensbeteiligten teilweise aufgeklärt werden. Sicher nicht üblich bei Drogenhändlern war die Motivation beider Täter darauf ausgerichtet, einen Schlussstrich unter ihre Vergangenheit zu ziehen.
Für Michael G. war dies nicht das erste Delikt. Bereits im Juli 2000 bekam er sechs Monate auf Bewährung für ein ähnliches Delikt. Trotzdem ließ er sich nicht davon abhalten, weiterhin so seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei Uwe Sch. verhielt sich der Rutsch in die Rauschgiftszene etwas anders. Aus der Not der Arbeitslosigkeit heraus, wurde er von einem dritten Benannten Jens B. zum Handel mit den Rauschmitteln überredet. Für Uwe Sch. war dies die erste Straftat.
Autor: vfDen Angeklagten Uwe Sch. (34) und Michael G. (24) wurde heute Mittag vor dem Amtsgericht Nordhausen eine hohe Rechnung präsentiert. Beide gehörten zu einer Gruppe von Dealern, die im Zeitraum August 2000 bis Juni 2001 über 100 Kilogramm Rauschgift - darunter Kokain, Haschisch, Speed und über 34.000 Extasy-Pillen - in Nordhausen und den Landkreis einführten (siehe nnz-Archiv).
Die Drogendealer befanden sich seit August letzten Jahres in Untersuchungshaft und waren seit ihrer Festnahme im wesentlichen geständig. Mit drei Jahren Freiheitsstrafe für Uwe Sch. und zwei Jahren und drei Monate für Michael G. blieb deshalb der zuständige Richter in seiner Urteilsverkündung auch unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Strafmaßes.
Eine große Rolle für das verminderte Urteil spielte dabei die Unterstützung für die Polizei seitens der Angeklagten bei dem Nachweis und der Aufklärung weiterer Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz anderer bekannter Dealer. Warum Uwe Sch. und Michael G. so geständig waren, konnte in der Verhandlung seitens der Verfahrensbeteiligten teilweise aufgeklärt werden. Sicher nicht üblich bei Drogenhändlern war die Motivation beider Täter darauf ausgerichtet, einen Schlussstrich unter ihre Vergangenheit zu ziehen.
Für Michael G. war dies nicht das erste Delikt. Bereits im Juli 2000 bekam er sechs Monate auf Bewährung für ein ähnliches Delikt. Trotzdem ließ er sich nicht davon abhalten, weiterhin so seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei Uwe Sch. verhielt sich der Rutsch in die Rauschgiftszene etwas anders. Aus der Not der Arbeitslosigkeit heraus, wurde er von einem dritten Benannten Jens B. zum Handel mit den Rauschmitteln überredet. Für Uwe Sch. war dies die erste Straftat.

