Mo, 08:39 Uhr
12.03.2007
Schuldige ausgemacht
Nordhausen (nnz). In der letzten Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Nordhäuser Stadtrates wurde unter anderem auch die Situation am neu entstehenden Berufsschulzentrum im Bereich Morgenröte – Taschenberg beraten. Dabei standen merkwürdig geplante Fußwege im Mittelpunkt...
Wie der Vorsitzende des Ausschuss, Andreas Wieninger (SPD), im Ergebnis erklärt, sind die geltenden rechtlichen Vorschriften im Genehmigungsverfahren eingehalten worden. Der zuständigen Genehmigungsbehörde kann kein Vorwurf gemacht werden. Das neu entstandene Gebäude am Taschenberg wurde auf dem Grundriss des im Frühjahr 1945 zerstörten Gebäudes errichtet. Die Genehmigungsbehörde ist schließlich das Bauordnungsamt der Nordhäuser Stadtverwaltung. Kritik gibt es in eine andere, bekannte Richtung.
Leider scheint das Landratsamt als Vorhabenträger großen Wert auf genau den alten Standort gelegt zu haben, sagt Wieninger. Dies halte ich nicht für zeitgemäß. Aus meiner Sicht hätten mit einem um einige Meter nach hinten verlegten Neubau die nun entstehenden Probleme vermieden werden können. Diese bestehen insbesondere in einer zu erwartenden erhöhten Lärmbelästigung, Feinstaubemission sowie einer Verschlechterung der Verkehrssituation in diesem Bereich.
Als eine erste Gegenmaßnahme soll der Gehweg direkt vor dem Gebäude erweitert werden, wodurch sich allerdings die Fahrbahnbreite verringern wird. Die Mitglieder des Ausschuss kamen zu der Ansicht, dass längerfristig damit das Problem nicht behoben werden kann. Die Stadt wurde beauftragt, die Option zu erarbeiten, den gesamten Kreuzungsbereich in östliche Richtung aufzuweiten und neu zu gestalten. Wieninger sagte abschließend: Bei sorgfältigerer Planung und Überlegung hätten diese Schwierigkeiten vermieden werden können. Für die Folgekosten muß nun allein die Stadt Nordhausen aufkommen.
Autor: nnzWie der Vorsitzende des Ausschuss, Andreas Wieninger (SPD), im Ergebnis erklärt, sind die geltenden rechtlichen Vorschriften im Genehmigungsverfahren eingehalten worden. Der zuständigen Genehmigungsbehörde kann kein Vorwurf gemacht werden. Das neu entstandene Gebäude am Taschenberg wurde auf dem Grundriss des im Frühjahr 1945 zerstörten Gebäudes errichtet. Die Genehmigungsbehörde ist schließlich das Bauordnungsamt der Nordhäuser Stadtverwaltung. Kritik gibt es in eine andere, bekannte Richtung.
Leider scheint das Landratsamt als Vorhabenträger großen Wert auf genau den alten Standort gelegt zu haben, sagt Wieninger. Dies halte ich nicht für zeitgemäß. Aus meiner Sicht hätten mit einem um einige Meter nach hinten verlegten Neubau die nun entstehenden Probleme vermieden werden können. Diese bestehen insbesondere in einer zu erwartenden erhöhten Lärmbelästigung, Feinstaubemission sowie einer Verschlechterung der Verkehrssituation in diesem Bereich.
Als eine erste Gegenmaßnahme soll der Gehweg direkt vor dem Gebäude erweitert werden, wodurch sich allerdings die Fahrbahnbreite verringern wird. Die Mitglieder des Ausschuss kamen zu der Ansicht, dass längerfristig damit das Problem nicht behoben werden kann. Die Stadt wurde beauftragt, die Option zu erarbeiten, den gesamten Kreuzungsbereich in östliche Richtung aufzuweiten und neu zu gestalten. Wieninger sagte abschließend: Bei sorgfältigerer Planung und Überlegung hätten diese Schwierigkeiten vermieden werden können. Für die Folgekosten muß nun allein die Stadt Nordhausen aufkommen.

