Di, 06:45 Uhr
06.03.2007
nnz-Rückspiegel: Wind und Flügel
Nordhausen (nnz). Wind im Landratsamt, ein neues Instrument und ein mißbrauchter Notruf – das waren die Themen, über die am 6. März 2006 im Landkreis Nordhausen diskutiert wurde.
Konzertante Einweihung
Der Förderverein der Kreismusikschule hat im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen, um einen neuen Konzertflügel für die Cyriaci-Kapelle zu kaufen. Jetzt wird der Traum war. Im Oktober konnte dank großzügiger Unterstützung durch das Thüringer Bauministerium, den Landkreis Nordhausen, durch das Entgegenkommen der Firma Wilh. Steinberg und nicht zuletzt durch private Spender das neue Instrument gekauft werden. Am 9. März 2006 soll nun um 19:30 Uhr der neue Flügel IQ99 von Wilh. Steinberg in Eisenberg/Thür. in der Cyriaci-Kapelle eingeweiht werden. Dazu lädt der Verein alle Interessierten herzlich ein...ausführlich im nnz-Archiv
Wind im Landratsamt
nnz-Rückspiegel: Wind und Flügel (Foto: nnz)
Im Landkreis Nordhausen wie auch anderswo bereiten sich gegenwärtig Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse auf ihren Realschulabschluss vor. Einige beschäftigten sich mit Wind und mit dem Landratsamt in Nordhausen. Zur Vorbereitung an das Schulende gehört auch die Übertragung und Realisierung von Projektaufgaben an die Schüler. Meistens finden sich dann mehrere Schüler zusammen, um gemeinsam ein solches Projekt in Angriff zu nehmen. Ein Fachlehrer steht ihnen beratend zur Seite. Doch manchmal reicht dies nicht aus und die Schüler machen sich auf die Suche nach fachmännischer Unterstützung und finden diese mitunter in einer Behörde. Zum Beispiel im Landratsamt Nordhausen...ausführlich im nnz-Archiv
Notruf mißbraucht
Der Missbrauch von Notrufnummern wird strafrechtlich verfolgt und kommt dem Anrufer teuer zu stehen. Eine Bürgerin aus dem Landkreis Nordhausen bekam das jetzt zu spüren. Dem Landratsamt Nordhausen wurde vom Amtsgericht Nordhausen jetzt die Kopie eines Strafbefehls zugeleitet, wonach Sarah S. wegen Missbrauch des Notrufes zu 20 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt also 500 Euro Strafe, verurteilt worden ist. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe trete Freiheitsstrafe, heißt es in dem Schreiben des Gerichts weiter. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das bedeutet, wenn Frau S. nicht zahlen kann oder will, muss sie für jeden nicht gezahlten Tagessatz einen Tag ins Gefängnis...ausführlich im nnz-Archiv
Autor: nnzKonzertante Einweihung
Der Förderverein der Kreismusikschule hat im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen, um einen neuen Konzertflügel für die Cyriaci-Kapelle zu kaufen. Jetzt wird der Traum war. Im Oktober konnte dank großzügiger Unterstützung durch das Thüringer Bauministerium, den Landkreis Nordhausen, durch das Entgegenkommen der Firma Wilh. Steinberg und nicht zuletzt durch private Spender das neue Instrument gekauft werden. Am 9. März 2006 soll nun um 19:30 Uhr der neue Flügel IQ99 von Wilh. Steinberg in Eisenberg/Thür. in der Cyriaci-Kapelle eingeweiht werden. Dazu lädt der Verein alle Interessierten herzlich ein...ausführlich im nnz-Archiv
Wind im Landratsamt
nnz-Rückspiegel: Wind und Flügel (Foto: nnz)
Im Landkreis Nordhausen wie auch anderswo bereiten sich gegenwärtig Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse auf ihren Realschulabschluss vor. Einige beschäftigten sich mit Wind und mit dem Landratsamt in Nordhausen. Zur Vorbereitung an das Schulende gehört auch die Übertragung und Realisierung von Projektaufgaben an die Schüler. Meistens finden sich dann mehrere Schüler zusammen, um gemeinsam ein solches Projekt in Angriff zu nehmen. Ein Fachlehrer steht ihnen beratend zur Seite. Doch manchmal reicht dies nicht aus und die Schüler machen sich auf die Suche nach fachmännischer Unterstützung und finden diese mitunter in einer Behörde. Zum Beispiel im Landratsamt Nordhausen...ausführlich im nnz-ArchivNotruf mißbraucht
Der Missbrauch von Notrufnummern wird strafrechtlich verfolgt und kommt dem Anrufer teuer zu stehen. Eine Bürgerin aus dem Landkreis Nordhausen bekam das jetzt zu spüren. Dem Landratsamt Nordhausen wurde vom Amtsgericht Nordhausen jetzt die Kopie eines Strafbefehls zugeleitet, wonach Sarah S. wegen Missbrauch des Notrufes zu 20 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt also 500 Euro Strafe, verurteilt worden ist. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe trete Freiheitsstrafe, heißt es in dem Schreiben des Gerichts weiter. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das bedeutet, wenn Frau S. nicht zahlen kann oder will, muss sie für jeden nicht gezahlten Tagessatz einen Tag ins Gefängnis...ausführlich im nnz-Archiv

