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Fr, 07:12 Uhr
02.03.2007

Die Karte ist da

Nordhausen (nnz). Mit der Thüringer Familienoffensive sind für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen wichtige Änderungen einhergegangen. So hat jedes Kind mit der Vollendung des 2. Lebensjahres Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und Eltern können im Rahmen freier Kapazitäten entscheiden, welche Einrichtung Ihr Kind besuchen soll. Die Karten solls richtten.


Wie bereits mitgeteilt, gibt der Fachbereich Jugend und Soziales des Landratsamtes Nordhausen in Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landkreises ab 2007 eine einheitliche Kita-Card aus. Eltern haben so die Möglichkeit im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes den für Ihr Kind gewünschten Betreuungsplatz langfristig und verbindlich anzumelden und damit frühzeitig zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt zu sichern. Nach anfänglichen kleineren technischen Probleme können die Mitarbeiter des Bereiches Jugend/Soziales nun mitteilen, dass die Bearbeitung der beantragten Kita-Cards Ende März abgeschlossen ist und die Antragsteller die entsprechenden Mitteilungen erhalten haben werden.

Im übrigen ist die Kita-Card kostenfrei. Anträge sind in allen Kindertageseinrichtungen, bei den kommunalen Verwaltungen sowie im Landratsamt erhältlich. Er ist ungefähr ein halbes Jahr vor Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes durch die Eltern persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente zu stellen.

Für Kinder, die bereits 2006 eine Kindertagesstätte besucht haben, ist keine Antragstellung notwendig. Die Ausstellung und Übergabe dieser Kita-Card`s an die Eltern erfolgt in Zusammenarbeit mit den Wohnsitzgemeinden und Trägern der Einrichtungen in der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Die Kita-Card gibt es zur besseren Unterscheidung in vier Farben:

Für Kinder unter 2 Jahre wird je nach familiärer Situation eine orange oder gelbe Kita-Card für die Anmeldung einer Betreuung in einer Kinderkrippe oder altersgemischten Gruppe einer Kindertageseinrichtung ausgestellt.

Kinder ab 2 Jahre haben einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und erhalten die grüne Kita-Card.


Kinder, die nicht im Landkreis wohnhaft sind aber eine Tagesbetreuung im Landkreis in Anspruch nehmen wollen, erhalten eine rote Kita-Card.

Weitere Informationen zur Kita-Card erhält man im Fachbereich Jugend/Soziales unter der Tel.-Nr. 03631/911472 oder persönlich im Zimmer 128 des Landratsamtes Nordhausen in der Behringstraße 3.
Autor: nnz

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