Mo, 16:13 Uhr
16.03.2026
Polizeibericht
Bewaffneter Betrunkener bedrohte mehrere Personen
Ein 55-Jähriger, der augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, bedrohte am Sonntagabend in Nordhausen mehrere Personen mit einer Waffe...
Zu dem Vorfall kam es gegen 21 Uhr der Hauptstraße. Wie Zeugen berichteten habe der Mann zunächst mehreren Personen mit einer Waffe gedroht. Ehe die Polizei eintraf, brachte der Mann die Waffe in seine Wohnung zurück und kehrte, nun unbewaffnet, wieder zurück. Hier wurde der Herr durch die Beamten in Empfang und Gewahrsam genommen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt, der Mann stand laut Polizei unter erheblichem Alkoholeinfluss. Bei der Nachschau in der Wohnung des Täters wurde eine Federdruckwaffe sowie Patronen festgestellt und beschlagnahmt.
Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen, er hat sich nun wegen der Bedrohung mit einer Waffe sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz strafrechtlich zu verantworten.
Anm. d. Red.: Feder- und Druckluftwaffen unterliegen teilweise dem Waffenrecht.
Autor: redZu dem Vorfall kam es gegen 21 Uhr der Hauptstraße. Wie Zeugen berichteten habe der Mann zunächst mehreren Personen mit einer Waffe gedroht. Ehe die Polizei eintraf, brachte der Mann die Waffe in seine Wohnung zurück und kehrte, nun unbewaffnet, wieder zurück. Hier wurde der Herr durch die Beamten in Empfang und Gewahrsam genommen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt, der Mann stand laut Polizei unter erheblichem Alkoholeinfluss. Bei der Nachschau in der Wohnung des Täters wurde eine Federdruckwaffe sowie Patronen festgestellt und beschlagnahmt.
Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen, er hat sich nun wegen der Bedrohung mit einer Waffe sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz strafrechtlich zu verantworten.
Anm. d. Red.: Feder- und Druckluftwaffen unterliegen teilweise dem Waffenrecht.


